Bodenreform in der Ukraine

Osteuropa

Vom 1.Juli 2021 an können ukrainische Bürger, der Staat und die Gemeinden bis zu einer Obergrenze von 100 ha zu privatem Eigentum erwerben. Ab dem 1.Januar 2024 werden auch ukrainische juristische Personen Land erwerben dürfen.

Fotoquelle: www.lenta-ua.com

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