BLACKLIST 1 - Liste der zur Einfuhr nach Russland verbotenen Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Recht Russland

Zur Ausführung des Dekrets von Präsident Putin Nr. 560 vom 6.08.2014 "Über die Anwendung bestimmter besonderen Wirtschaftssanktionen" hat am 7.08.2014 die russische Regierung den entsprechenden Beschluss erlassen. Dem Beschluss ist eine Liste der zur Einfuhr nach Russland vorbotenen Agrarerzeugnisse und Lebensmittel beigefügt.

Im Folgenden geben wir den Inhalt des Beschlusses sinngemäß wieder:

Zur Ausführung des Dekrets vom Präsidenten Nr. 560 wird beschlossen:

1) Für ein Jahr wird  die Einfuhr von Agrarerzeugnissen, Rohstoffe für ihre Produktion und Lebensmitteln (entsprechend der Anlage) in die Russische Föderation verboten, die in den USA, den Ländern der EU, Kanada, Australien, Norwegen hergestellt wurden.

2) Der Föderale Zolldienst der RF hat die Kontrolle für die Ausführung des Verbots gemäß Ziffer 1 zu gewährleisten.

3) Die Regierungskommission für Monitoring hat zusammen mit den höchsten Verwaltungsorgane der Föderationssubjekte die Ausgewogenheit der Warenmärkte und die Verhinderung der schnellen Preiserhöhung bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln zu gewährleisten.

4) Das Ministerium für Industrie und Handel und das Ministerium für Landwirtschaft haben zusammen mit den höchsten Verwaltungsorganen der Föderationssubjekte den täglichen Monitoring der Warenmärkte zu organisieren.

5) Das Ministerium für Landwirtschaft hat zusammen mit den zuständigen Föderalen Staatsorganen sowie Warenhersteller- und Verkaufsverbänden Maßnahmen zur Erhöhung des Angebotes inländischer Agrarerezugnisse auszuarbeiten.

6) Das Ministerium für Industrie und Handel, das Ministerium für Landwirtschaft, das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und der Föderale Antimonopoldienst (Kartellbehörde) haben zusammen mit Verkaufsverbänden die Koordinierung der zur Verhinderung der Preiserhöhung getroffenen Maßnahmen zur gewährleisten.

7) Der Beschluss tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.

Anlage: Liste von Agrarerzeugnissen, Rohstoffen für ihre Produktion und Lebensmitteln, die in den USA, den Ländern der EU, Kanada, Australien und Norwegen hergestellt wurden und deren Einfuhr in die RF für ein Jahr verboten ist.

Das Dokument in russischer Sprache.

Fotoqulle: www.vesti.az

Zurück