Besteuerung von Gesellschafter-Einkünften

Russland Wirtschaft

Mit Schreiben vom 14.5.2015 Nr. 03-03-10/27550 hat das russische Finanzministerium einige Fragen der Besteuerung von Dividenden der GmbH-Gesellschafter geklärt.

Das Finanzministerium hat u.a. darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 43 Pkt. 1 Steuergesetzbuch RF zu den steuerrelevanten Dividenden nicht nur der Gewinn gehört, den der Gesellschafter von seiner Gesellschaft im Rahmen der Gewinnausschüttung (nach der Zahlung aller Steuer durch die GmbH) empfängt, sondern auch jeder gleichartige Vorteil, den der Gesellschafter aus seinem Gesellschaftsanteil empfängt.

Der Steuerbetrag soll auf Grundlage Art. 275 Pkt. 5 Steuergesetzbuch RF berechnet werden.

Fotoquelle: www.minfin.ru

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