Banken: Aufsichtsregelungen verschärft

Russland Wirtschaft

Mit Änderungen vom 2. Dezember 2013 gelten ab April 2014 die Art. 44 und 48 des Gesetzes "Über die Versicherung von Einlagen der Bürger in den Banken der Russischen Föderation" in einer neuen Fassung. Die Artikel 45 bis 47 des Gesetzes werden wegfallen. Dadurch werden die Vorschriften der Aufsicht über die laufende Geschäftstätigkeit und der Entzug des Rechts zur Entgegennahme von Einlagen neu gefasst.

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