Banken: Aufsicht über Bankgruppen neu geregelt

Russland Wirtschaft

Mit Anweisung der Zentralbank Nr. 3089 vom 25.10.2013 wurden die Besonderheiten der Aufsicht über Bankengruppen durch die Aufsichtsabteilung der Zentralbank neu definiert. Die Kontrolle erfolgt in Form der Sammlung und der Speicherung von Informationen über die Tätigkeit der Bankgruppen. Im Rahmen der Aufsicht prüft die Zentralbank vierteljährlich u.a. die Einhaltung der bindenden Vorschriften, bewertet die Liquidität der offenen Devisenpositionen. Alle 6 Monate wird eine umfassende Analyse der Tätigkeit, einschließlich der Risikosteuerung und der Geschäftsleitung durchgeführt. Soweit die Zentralbank im Rahmen der Aufsicht Defizite bei der Bankengruppe entdeckt, kann sie Sanktionen nach dem Gesetz "Über die Zentralbank" verhängen.

Quelle: Anweisung der Zentralbank Nr. 3089 vom 25.10.2013

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