Ausdehnung der Pflicht, sich zu ausländischen Agenten zu erklären

Recht Russland

Mit föderalem Gesetz vom 25.11.2017 Nr. 327-FZ wurden die föderalen Gesetze „über Informationen, Informationstechnologien und den Informationsschutz“ sowie „über Massenmedien“ geändert. Die Staatsd

Mit föderalem Gesetz vom 25.11.2017 Nr. 327-FZ wurden die föderalen Gesetze „über Informationen, Informationstechnologien und den Informationsschutz“ sowie „über Massenmedien“ geändert.

Die Staatsduma hat damit die Pflicht, sich zu ausländischen Agenten zu erklären, auf Massenmedien erstreckt, die finanzielle Mittel aus dem Ausland erhalten.

Gemäß dem föderalen Gesetz vom 12.1.1996 Nr. 7-FZ „über die nichtkommerzielle Organisationen“ (in der Fassung vom Jahr 2012) müssen sich russische nichtkommerzielle Organisationen (NGOs) seit Juli 2012 als "ausländische Agenten" registrieren lassen, wenn sie politisch tätig sind und finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten.

Nach dem neuen Gesetz können als ausländische Agenten in Russland auch ausländische Massenmedien unabhängig von ihrer Rechtsform anerkannt werden, wenn sie unmittelbar oder mittelbar Geldmittel oder anderes Vermögen von ausländischen Staaten, Behörden, internationalen und ausländischen Organisationen, Bürgern anderer Staaten, Staatenlosen oder von russischen juristischen Personen, die aus den genannten Quellen finanziert werden, erhalten. An Massenmedien, die als ausländische Agenten anerkannt wurden, können Vorschriften des föderalen Gesetzes „über die Nichtregierungsorganisationen“ angewandt werden, die den Rechtsstatus der NGO – ausländischen Agenten regeln. Die Vorschriften sehen unter anderem die Pflicht vor, Informationen über das Führungspersonal sowie über Ausgaben und Wirtschaftsprüfungen vorzulegen. Das Verfahren über die Anwendung des Gesetzes an Massenmedien wird durch die bevollmächtige föderale Behörde bestimmt.

Laut Dmitry Peskov, Pressesprecher von Präsident Putin wurde die Gesetzesänderung beschlossen als Spiegelreaktion auf die Forderung des amerikanischen Justizministeriums an den russischen Fernsehsender „RT America“, sich als ausländischen Agenten in den USA registrieren zu lassen. RT Amreica hat diesen Status in den USA seit dem 13.11.2017.

Am 5.12.2017 hat das russische Justizministerium zur Anwendung des neuen Gesetzes neuen Massenmedien in das entsprechende Register eingetragen: Radio Svobodnaja evropa/Radio Svobody, Voice of America, Fernsehsender „Nastojaschee vremja“, tatarisch-baschkirischer Dienst „Radio svobody“ (Azatliq Radiosi), „Sibir. Realii“, „Idel. Realii“, „Faktograf“, „Kavkaz. Ralii“ und „Krim. Realii“.

http://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_283382/

Fotoquelle: www.slovoidilo.ua

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