Antimonopolgesetzgebung

Recht Russland

Durch Aufhebung des Art. 30 des Gesetzes "Über den Schutz des Wettbewerbs" werden die Pflichten zur Genehmigung von Rechtsgeschäften mit Auswirkung auf den Wettbewerb gemildert. Beim Kartellamt ist keine Genehmigung von Verschmelzungen bei kleineren und mittleren Unternehmen mehr erforderlich.

Quelle: Gesetz Nr. 423-FZ vom 28.12.2013

Fotoquelle: www.fas.gov.ru

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