Antikorruptionsgesetz in Kasachstan - Offenlegung der Gehälter der Beamten

Kaukasus & Zentralasien Recht

Am 18.11.2015 hat der kasachische Präsident Nursultan Nasarbajew das neue Gesetz „über die Bekämpfung der Korruption“ unterzeichnet, das am 1.1.2016 in Kraft tritt.

Das Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse im Bereich der Korruptionsbekämpfung und ist auf die Realisierung der Antikorruptionspolitik der Republik Kasachstan gerichtet.

Gemäß Art. 6 des Gesetzes enthält das System der Bekämpfung der Korruption unter anderem folgende Maßnahmen: Antikorruptionsmonitoring, Analyse der Korruptionsrisiken, Bildung einer Antikorruptionskultur, rechtliche Überprüfung der bestehenden Rechtsnormen der Republik Kasachstan hinsichtlich der Korruptionsrisiken, Ausarbeitung und Einhaltung von Antikorruptionsstandards, Finanzkontrolle, Antikorruptionsbeschränkungen für Beamten und staatliche Angestellten, Vorbeugung und Lösung von Interessenkonflikten, Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption bei unternehmerischer Tätigkeit.

Gemäß Art. 11 des Gesetzes müssen alle Personen, die ein staatliches Amt bekleiden, sowie ihre Ehegatten jährlich eine Einkommenserklärung vorlegen, die Angaben hinsichtlich der Einkommen, des Vermögens, der Beteiligungen u.s.w. enthalten muss. Dies betrifft auch Personen, Kandidaten für staatliche Ämter vor der Einstellung, sowie ihre Ehegatten und Kinder. Eine Einkommenserklärung müssen außerdem Personen vorlegen, die innerhalb von 3 Jahren von einem staatlichen Amt aus negativem Grund gekündigt wurden.

Gemäß Art. 12 des Gesetzes verpflichten sich Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden, folgende Beschränkungen zu beachten: keine Ausübung einer Tätigkeit, die mit dem Amt unvereinbar ist; Unzulässigkeit der Zusammenarbeit mit nahen Verwandten und Verschwägerten; Unzulässigkeit der Nutzung dienstlicher Informationen zum Zwecke der Erlangung materieller und immaterieller Vorteilen; Unzulässigkeit der Annahme von Geschenken bei der Ausübung der Amtsverpflichtungen.

Gemäß Art. 16 des Gesetzes sollen Unternehmer Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Korruption treffen, insbesondere die Ausarbeitung von Organisationsmechanismen, die die Transparenz beim Treffen von Entscheidungen gewährleisten, Einhaltung der Grundsätze lauten Wettbewerbs, Vermeidung von Interessenkonflikten, Bildung der Antikorruptionskultur, Zusammenarbeit mit staatlichen Organen zum Zwecke der Korruptionsbekämpfung.

Anzeigen über Fälle der Korruption werden gemäß Art. 24 des Gesetzes vom Staat materiell belohnt. Personen, die über Korruptionsfälle informieren sowie Personen, die bei der Aufklärung dieser Fälle helfen, werden vom Staat unter Schutz genommen.

Für die Antikorruptionsvorbeugung, -bekämpfung sowie für die Ermittlung von Straftaten in diesem Bereich ist der Antikorruptionsdienst Kasachstans zuständig.

Korruptionswidrige Rechtsgeschäfte sowie Rechtsakte werden durch Gerichte für nichtig erklärt.

Den Text des Gesetzes in der russischen Sprache finden Sie hier.

 

Fotoquelle: www.azh.kz

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