Anti-Korruptions-Compliance: wie Vorwürfe der Bestechlichkeit und Bestechung zu vermeiden sind

Russland Wirtschaft

Nach Angaben des Ermittlungskomites der Russischen Föderation belief sich der Schaden wegen Korruption im Jahr 2014 auf 14,7 Milliarden Rubel (umgerechnet ca. 200 Millionen Euro). Wegen Bestechlichkeit wurden 1732 Menschen sowie wegen Bestechung 3456 Menschen verurteilt. Gemäß der Statistik wird jeder vierte Fall der Bestechung als Geschenk für eine Amtsperson getarnt.

Zur Verantwortung wegen Korruption können auch juristische Personen gezogen werden. Gemäß Art. 19.28 des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten werden juristische Personen im Falle vorgenommener rechtswidriger Übergabe von Bestechungsgeld an eine Amtsperson mit einer Geldbuße bis zum 100-fachen der Bestechungssumme (nicht unter 1 Million Rubel) geahndet.

Offensichtlich ist, dass eine wichtige Rolle dabei die effektive Vorbeugung von möglichen Rechtsverletzungen in Unternehmen spielt. Dies kann durch die Einführung eines Compliance-Systems durchgeführt werden. Unter Compliance als einem Teil des Unternehmensmanagement werden die Gewährleistung der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und lokalen Vorschriften in der Tätigkeit des Unternehmens sowie die Kontrolle in diesem Bereich verstanden.

Nach geltendem russischem Recht ist jedes Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung der Korruption zu treffen (vgl. Art. 13.3 des Föderalen Gesetzes vom 25.12.2008 Nr. 273-FZ „über die Bekämpfung der Korruption“). Dies ist auf die Ratifikation der UN-Übereinkommen gegen Korruption durch die Russische Föderation im Jahr 2003 zurückzuführen (Föderales Gesetz vom 8.3.2006 Nr. 40-FZ).

Russische Unternehmen haben zwar erst vor kurzem angefangen, Methoden der Korruptionsbekämpfung aktiv einzuführen. Die ersten Ergebnisse zeigen jedoch schon, dass die Einführung eines ordentlichen Compliance-Systems eine wirksame Maßnahme im Kampf gegen Korruption in jedem Unternehmen sowie den zuverlässigen Schutz seiner Interessen darstellt.

In diesem Zusammenhang hat das russische Ministerium für Arbeit zusammen mit der Industrie- und Handelskammer und verschiedenen Wirtschaftsverbänden Empfehlungen zur Entwicklung und Einführung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung durch Unternehmen verabschiedet (vgl. Richtlinien des Ministeriums für Arbeit vom 8.11.2013 „über die Ausarbeitung und das Ergreifen von Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Korruption in Unternehmen“). Die Information betreffend die Empfehlungen finden Sie hier.

Fotoquelle: www.sartpp.ru

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