Anordnung des internationalen Seegerichtshofes

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Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat von Russland die umgehende Freilassung von 24 festgesetzten ukrainischen Seemänner verlangt, die nahe der Halbinsel Krim im November 2018 festgenommen wurden. Ebenso urteilten die Richter, dass Russland die beschlagnahmten Schiffe an die Ukraine zurückgeben muss. Beide Seiten sollten zudem keine weiteren Maßnahmen veranlassen, um die extrem angespannte Situation weiter zu verschärfen. Der Gerichtshof verlangt von Russland jedoch nicht die Einstellung des Verfahrens gegen die Seeleute vor dem einheimischen Gericht.

Schiffe der russischen Küstenwache hatten im November 2018  in der Meerenge von Kertsch drei ukrainische Marineboote beschossen und festgesetzt. Die Besatzungen sitzen seitdem in Moskau in Untersuchungshaft. Die Meerenge zwischen der Halbinsel Krim und dem russischen Festland ist der einzige Seezugang nach Mariupol und anderen ukrainischen Häfen am Asowschen Meer.

Moskau boykottierte das Verfahren vor dem Seegerichtshof und erklärte, dass in dem Fall die Zuständigkeit des Gerichtshofs nicht vorliegt. Russland ist der Meinung, dass der Gerichtshof nicht über Streitigkeiten bzgl. „Militäraktivitäten“ urteilen kann. Die Zuständigkeit für solche Streitigkeiten haben Russland und die Ukraine jeweils bei der Ratifizierung der Seerechts-Konvention 1997 bzw. 1999 ausgeschlossen. Die Ukraine hält aber den Streit für einen, in dem es sich um die Durchsetzung von Gesetzen handelt (law enforcement). Nach Ansicht der Ukraine hat Russland eine nicht militärische Operation gegen drei Schiffe durchgeführt, die auf die Durchfahrt durch die Meerenge gewartet haben. Und dass es sich bei den Schiffen um Marineboote handelte, spiele keine Rolle.  Mit ihrer Position hat die Ukraine den Gerichtshof überzeugen können.

Russland behauptet, dass die ukrainischen Seeleute in russische territoriale Gewässer eingedrungen seien und nicht auf Warnungen des Grenzschutzes reagiert haben.  Die Ukraine behauptet, Russland über die geplante Durchfahrt rechtzeitig informiert zu haben, und bewertet die russische Aktion als Aggression. Russland hält den Fall für eine Provokation

Quelle: https://www.itlos.org/en/cases/list-of-cases/case-no-26/

Fotoquelle: www.itlos.org

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