Anlageberater an die Kette!

Recht Russland

Die "Nationale Assoziation der Börsenteilnehmer Russlands" (NAUFOR) hat im Februar 2014 einen Gesetzentwurf in die Zentralbank der RF zur Abstimmung eingebracht, der die Tätigkeit von Anlageberater regulieren soll. Im Entwurf ist zum ersten Mal der Begriff Anlageberatung eingeführt. Bislang sind auf dem russischen Markt mehrere Tausend Berater tätig. Ihre Tätigkeit ist jedoch nicht reglementiert.

Nach dem Entwurf sind Anlageberater natürliche und juristische Personen, die schriftliche Empfehlungen an Investoren in Bezug auf deren Geschäfte mit bestimmter Finanzinstrumenten abgeben, sofern die Empfehlung entsprechend dem Vertrag auf eine Prüfung der Informationen des Investors gestützt wird. Im Entwurf ist es u.a. vorgesehen, eine Berufshaftpflichtversicherung für Anlageberater, die natürliche Personen sind, einzuführen. Unklar ist noch, wie die Haftpflicht für juristische Personen geregelt werden soll. Zu kritisieren ist jedoch, dass der Entwurf keine eigene Anspruchsgrundlage für fehlerhafte Beratung enthält. Hier verweist der Entwurf auf die allgmeinen gesetzlichen Regelungen (also die des ZGB) sowie auf den Vertrag.

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