Anforderungen des Antimonopoldienstes Russlands an Angaben über von ausländischen Produzenten hergestellte Waren
Im Dezember 2019 wurden Vorwürfe des Föderalen Antimonopoldienstes Russlands (FAS Russlands) gegenüber einigen ausländischen Produzenten wegen „Doppelstandards“ für die Qualität ihrer Waren öffentlich. Während der Analyse der Wettbewerbstaktiken der ausländischen Hersteller stellte die Behörde Anzeichen einer Diskriminierung russischer Konsumenten und einer Verletzung des russischen Gesetzes über den Wettbewerbsschutz fest, weswegen den Unternehmen Verwarnungen hinsichtlich der Beendigung von Handlungen ausgesprochen wurden, die Anzeichen für Wettbewerbsrechtsverletzungen aufweisen.[1] Eine Variante zur Umsetzung der Verwarnung könnte unter anderem die Abänderung der Herstellungsrezeptur sein. Ob sich die ausländischen Hersteller mit der Antimonopolbehörde einigen konnten, und was bei der Erschließung des russischen Marktes zu berücksichtigen ist, erfahren Sie aus unserem Artikel.
Die erste Welle der Verwarnungen des FAS Russlands traf einen Schokoladenproduzenten und die Hersteller von Waschmitteln und Waschkapseln (im Folgenden „Waren“). Die Behörde war der Ansicht, dass die Handlungen der ausländischen Produzenten im Rahmen des Warenvertriebs in Russland Anzeichen von Wettbewerbsrechtsverletzungen aufwiesen. Im Wesentlichen bestanden die Verletzungen darin, dass die ausländischen Hersteller die Waren einer bekannten Marke mit einem bekannten Nutzungszweck nach Russland liefern oder in Russland produzieren, die jedoch eine andere Qualität und Zusammensetzung aufweisen und andere Nutzungsbedingungen haben als diejenigen, die unter derselben Marke im Ausland, besonders in Westeuropa, verkauft werden. Die Verpackungen der Waren enthalten dabei Verweise auf das Herkunftsland der Ware, auf altbewährte Herstellungstraditionen, den guten Ruf des Produzenten, die beim Konsumenten den falschen Eindruck erwecken, dass die in Russland angebotene Ware dieselbe Zusammensetzung und Qualität wie in Westeuropa habe. Die Behörde beschloss, dass die Konsumenten den globalen Ruf der Marke berücksichtigen, die als Vorteil gegenüber den Wettbewerbern betrachtet wird. Dieser Vorteil ist jedoch unbegründet, weil die Zusammensetzung der Ware unterschiedlich ist.
Den Ansatzpunkt für die Vorwürfe bildeten die Ergebnisse einer Expertenprüfung, die die Zusammensetzung und quantitative Merkmale der Waren untersuchte und einige wesentliche Unterschiede zwischen den Waren in Russland und in den westeuropäischen Ländern aufdeckte, die laut der Position von FAS Russlands nicht zugunsten des russischen Marktes ausfielen.
Der FAS Russlands mahnte die ausländischen Produzenten, Handlungen mit Merkmalen von Wettbewerbsrechtsverstößen zu unterlassen. Einer der verwarnten Hersteller hat der Behörde bereits Nachweise dafür vorgelegt, dass er tatsächlich vorhat, die Ware in einer neuen Verpackung mit dem Vermerk zu verkaufen, dass das Produkt an die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion angepasst wird (diese Angaben werden auch auf der offiziellen Webseite des Herstellers veröffentlicht), um somit den Anforderungen aus der Verwarnung zu entsprechen.
Laut der offiziellen Webseite des FAS Russlands[2] arbeitet die Behörde weiter an der Aufdeckung der sogenannten „Doppelqualität“ (dual quality) von Waren derselben Marke, die trotz identischer Verpackung für unterschiedliche Märkte bestimmt sind (westeuropäische vs. osteuropäische Länder). Vor diesem Hintergrund sollten ausländische Hersteller diesen Umstand schon jetzt berücksichtigen, falls sie vorhaben, Waren auf dem russischen Markt zu vertreiben.
[1] https://fas.gov.ru/news/28977.
[2] https://fas.gov.ru/news/30124.