Änderungen im Verfahren zur migrationsrechtlichen Registrierung und in der Regulierung der rechtlichen Lage ausländischer Staatsangehöriger in Russland

Recht Russland

Alexey Sapozhnikov, Rödl & Partner Russland

Am 25. Juni 2020 hat die Regierung der Russischen Föderation die erwarteten Änderungen in die geltende Anordnung Nr. 635-r vom 16. März 2020 eingebracht: Nun sind Arbeitnehmer mit der Arbeitserlaubnis eines hochqualifizierten Spezialisten (HQS) zur einmaligen Einreise nach Russland berechtigt. Außerdem werden wieder Einreiseeinladungen und Arbeitserlaubnisse für hochqualifizierte Spezialisten ausgestellt. Vorher hatte der russische Präsident mit seiner Verordnung Nr. 392 vom 15. Juni 2020 die meisten migrationsrechtlichen Fristen, einschließlich der Gültigkeitsdauer von Visa, der Dauer des vorübergehenden Aufenthalts und der Fristen für die migrationsrechtliche Registrierung, bis zum 15. September 2020 verlängert. Das Verfahren zur migrationsrechtlichen Registrierung wurde ebenfalls geändert. Weitere Informationen über die letzten Neuerungen in der Migrationsgesetzgebung finden Sie in der Übersicht.

Änderungen im Verfahren zur migrationsrechtlichen Registrierung und in der Regulierung der rechtlichen Lage ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser:  

Anordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1671-r vom 25. Juni 2020 - Einbringung von Änderungen in die Anordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 635-r vom 16. März 2020.

Für hochqualifizierte Spezialisten mit einer Arbeitserlaubnis für Russland wird die einmalige Einreise in die Russische Föderation erlaubt. Die Grundlage für die Einreise bildet die Aufnahme des Ausländers in eine spezielle Liste. Diese Liste muss dem Föderalen Sicherheitsdienst und dem Innenministerium Russlands durch die föderale Exekutivbehörde vorgelegt werden, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Arbeitgeber des ausländischen Spezialisten befindet.

Obligatorische Bedingungen für die Einreise sind: Angabe der Grenzkontrollstelle, über die der Arbeitnehmer nach Russland einreist, und des Ankunftsdatums in der Liste, Vorliegen eines gültigen Arbeitsvertrags mit dem Arbeitgeber, Vorlage von Ausweisdokumenten des ausländischen Staatsangehörigen.

Das Innenministerium Russlands hat verordnet, die Aufnahme von Unterlagen, die Erstellung und Aushändigung von Einreiseeinladungen und Arbeitserlaubnissen für hochqualifizierte Arbeitskräfte sowie die Erteilung von Genehmigungen für Einladung und Einsatz ausländischer hochqualifizierter Arbeitskräfte durch Organisationen nicht einzustellen.

Verordnung Nr. 392 vom 15. Juni 2020 über die Einbringung von Änderungen in die Verordnung des Präsidenten Nr. 274 „Über die vorübergehenden Maßnahmen zur Regulierung der rechtlichen Lage ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser in der Russischen Föderation im Zusammenhang mit der Gefahr der weiteren Ausbreitung der Corona-Infektion (COVID-19)“ vom 18. April 2020.

Gemäß der neuen Präsidentenverordnung wird die Laufzeit folgender Dokumente bis zum 15. September verlängert:

Dies bedeutet, dass ein Dokument aus dieser Liste, das im Zeitraum zwischen dem 15. März und dem 15. September abläuft, automatisch bis zum 15. September gelten wird.

Die Fristverlängerung erstreckt sich nicht auf Arbeitserlaubnisse, Arbeitspatente und Genehmigungen für Einladung und Einsatz ausländischer Arbeitskräfte.

Vom 16. Juni bis zum 15. September 2020 können ausländische Staatsangehörige, die im visafreien Verfahren nach Russland eingereist sind, die Ausstellung, Verlängerung oder Neuausstellung des Arbeitspatents ohne Berücksichtigung der Anforderungen an die Fristen für Einreichung von Unterlagen, das Einreiseziel und die Ausreise aus Russland beantragen.

Außer der Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Dokumenten werden für ausländische Staatsangehörige auch folgende Fristen verlängert:

  • vorübergehender Aufenthalt in Russland;
  • vorübergehender oder dauerhafter Wohnsitz in Russland;
  • migrationsrechtliche Registrierung;
  • Dauer des ausländischen Aufenthalts von Teilnehmern des Programms zur Übersiedlung von Landsleuten, ihrer Familienangehörigen, Personen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, falls sie vor dem Ablauf der sechsmonatigen Frist nicht nach Russland einreisen können;
  • Fristen für freiwillige Ausreise aus Russland für Ausländer, für die ein Beschluss über die ordnungsrechtliche Ausweisung aus Russland, Abschiebung oder Rückführung gefasst wurde.

Wenn diese Fristen zwischen dem 15. März und dem 15. September ablaufen, werden sie automatisch bis zum 15. September verlängert.

Vom 16. März bis zum 15. September 2020 werden in Bezug auf ausländische Staatsangehörige keine Beschlüsse gefasst:

  • über ihren unerwünschten Aufenthalt in der Russischen Föderation;
  • über die ordnungsrechtliche Ausweisung aus der Russischen Föderation;
  • über die Abschiebung oder Rückführung;
  • über den Entzug des Flüchtlingsstatus oder des Asyls;
  • über die Annullierung von vorher ausgestellten Visa, Arbeitserlaubnissen, Patenten, vorübergehenden und dauerhaften Aufenthaltserlaubnissen, Ausweisen eines Teilnehmers des Staatlichen Programms.

Was Arbeitgeber betrifft, die ordnungsgemäß eine Genehmigung für Einladung und Einsatz ausländischer Arbeitskräfte erhalten haben: Die Arbeitgeber, die die festgelegten Einschränkungen und epidemiologischen Maßnahmen erfüllen, können vom 16. Juni bis zum 15. September die Ausstellung oder Verlängerung der Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Staatsangehörigen beantragen, der in Russland auf Grundlage eines Visums eingereist ist.

Die Arbeitserlaubnisse müssen ohne Berücksichtigung der Anforderungen an das angegebene Einreiseziel des ausländischen Staatsangehörigen für eine beliebige Frist bis zum 15. September 2020 ausgestellt werden.

Ab 16. Juni 2020 sind die Arbeitgeber nicht mehr berechtigt, ausländische Staatsangehörige ohne Patente oder Arbeitserlaubnisse zu beschäftigen. Dabei werden die Einreiseeinladungen und Arbeitserlaubnisse gemäß der Regierungsanordnung Nr. 635-r für bestimmte Kategorien der Arbeitnehmer und der hochqualifizierten Arbeitskräfte ausgestellt.

Föderales Gesetz Nr. 182-FZ „Über die Einbringung von Änderungen in das Föderale Gesetz „Über die migrationsrechtliche Registrierung von Ausländern und Staatenlosen in der Russischen Föderation“ vom 18. Juli 2006:

1. Alle ausländischen Staatsangehörigen (nicht nur hochqualifizierte Arbeitskräfte, wie es jetzt erlaubt ist) können andere ausländische Staatsangehörige an ihrem Aufenthaltsort registrieren, unter der Bedingung, dass sie Eigentümer des Wohnraums sind und ihn anderen ausländischen Staatsangehörigen als faktischen Wohnort auf Grundlage eines Wohnraummietvertrags zur Verfügung stellen.

2. Das Außenministerium Russlands bestätigt selbstständig (jedoch in Abstimmung mit dem Innenministerium Russlands) das Verfahren und Regeln für die Registrierung und Abmeldung von diplomatischen Vertretern an ihrem Aufenthaltsort sowie die Formblätter für die entsprechenden Benachrichtigungen.

3. Nun können ausländische Staatsangehörige mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthaltserlaubnis für Russland einen Antrag auf Registrierung an ihrem Wohnort nicht nur persönlich bei der territorialen Migrationsabteilung, sondern auch in elektronischer Form über das „Einheitliche Portal für staatliche und kommunale Leistungen“ oder über multifunktionale Zentren einreichen.

4. Für alle Kategorien der ausländischen Staatsangehörigen (die sich in Russland vorübergehend aufhalten oder wohnen) werden einheitliche Fristen für die Registrierung am Aufenthaltsort - innerhalb von sieben Tagen - festgelegt.

Ausgenommen sind Fälle, in denen die Benachrichtigung der Migrationsbehörde innerhalb eines Tages eingereicht werden muss, der auf den Tag der Ankunft des ausländischen Staatsangehörigen am Aufenthaltsort folgt, wenn der Ausländer:

(1) sich in einem Hotel oder einer anderen Organisation, die Unterkunftsleistungen erbringt, einem Sanatorium, Erholungsheim, Pension, Camping, Herberge, Kinderkurlager, einer medizinischen Organisation, die unter stationären Bedingungen medizinische Hilfe leistet, oder einer Sozialeinrichtung aufhält

(2) Arbeitstätigkeit unter Bedingungen des Langzeitschichtbetriebs ausübt, unabhängig vom rechtlichen Status,

(3) sich in einer Sozialeinrichtung befindet, die Sozialleistungen für Personen ohne bestimmtem Wohnsitz erbringt,

(4) sich in einer Einrichtung befindet, die eine ordnungsrechtliche Sanktionsmaßnahme vollstreckt.

5. Die Teilnehmer des Staatlichen Programms zur Übersiedlung von Landsleuten und ihrer Familienangehörigen müssen sich innerhalb von 30 Kalendertagen + 7 Arbeitstage ab dem Tag der Ankunft am faktischen Wohnort anmelden.

6. Die Benachrichtigung über die Ankunft oder Abreise vom Aufenthaltsort kann bei den Migrationsabteilungen in elektronischer Form eingereicht werden.

In diesem Fall erhält die aufnehmende Partei den Abreißteil der Benachrichtigung in elektronischer Form mit der verstärkten qualifizierten elektronischen Unterschrift der zuständigen Person der Migrationsbehörde, druckt ihn aus und übergibt dem ausländischen Staatsangehörigen.

7. Falls sich der Eigentümer des Wohnraums, in dem der Ausländer wohnen wird, im Ausland aufhält, reicht der Ausländer die Benachrichtigung über die Ankunft selbstständig bei der Migrationsbehörde ein und fügt zusätzlich eine notariell beurkundete Zustimmung der aufnehmenden Partei zu seinem faktischen Aufenthalt bei ihr bei.

8. Aufrechterhaltung der migrationsrechtlichen Anmeldung am vorherigen Aufenthaltsort bei Anmeldung des ausländischen Staatsangehörigen bei einem Hotel oder einer anderen Organisation, die Unterkunftsleistungen erbringt.

9. Für die verspätete migrationsrechtliche Registrierung haften sowohl der Ausländer (Teil 1, Artikel 18.8 OWiG RF), als auch die aufnehmende Partei (Teil 4, Artikel 18.9 OWiG RF).

10. Das Gesetz tritt am 7. September 2020 in Kraft.

11. Die Änderungen betreffen auch die Formblätter für die Benachrichtigung über die Ankunft des ausländischen Staatsangehörigen und den Antrag auf die Registrierung des ausländischen Staatsangehörigen am Wohnort. Ab 13. Juni 2020 müssen bei den Migrationsabteilungen die Benachrichtigungen und Anträge gemäß den neuen Formblättern eingereicht werden. Sonst wird die aufnehmende Partei auf Grundlage von Teil 4, Artikel 18.9 OWiG RF für die Nichterfüllung der Verpflichtung zur migrationsrechtlichen Registrierung ordnungsrechtlich belangt.

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