Änderungen des Wahlrechts Russlands

Politik Russland

Am 12.02.2014 hat die Duma in der zweiten Lesung ein Gesetz beschlossen, in dem der Übergang zum gemischten Wahlsystem (vergleichbar mit dem deutschen System: Kombination aus Listenplatz und Direktmandat) bei der Dumawahl geregelt ist. Ferner sollen Parteien, die bei der letzten Dumawahl mindestens 3 % der Stimmen auf sich vereinte oder mindestens in einem Landesparlament vertreten sind, keine für die Teilnahme an der Wahl nötigen Unterschriften der Wähler mehr vorlegen müssen. Für die anderen Parteien soll erforderlich bleiben, mindestens 200.000 Unterschriften zu sammeln. Für Direktkandidaten sollen Unterschriften von 3 % der Wähler ihres Wahlkreises erforderlich sein.

Am selben Tag wurde in die Duma ein weiterer Gesetzentwurf bzgl. des Wahlrechts eingebracht, nach dem die neue 3 %-Regelung in Bezug auf die Erforderlichkeit der Unterschriften für Parteien auch bei den Wahlen in die Länderparlamente (also der föderalen Gebietskörperschaften bzw. Föderationssubjekte, vergleichbar mit den deutschen Ländern)  anzuwenden sein soll. Die anderen Parteien sollen Unterschriften von mindestens 0,5 % der Wähler der Region sammeln müssen. Direktkandidaten sollen wiederum Unterschriften von 3 % der Wähler ihres Wahlkreises brauchen. Nach Einschätzung von Experten werde die Zahl der erforderlichen Unterschriften für unabhängige Direktkandidaten eine unüberwindbare Barriere. Die Direktkandidaten der großen Parteien, so von "Einiges Russland" dürften hierbei kein Problem haben.

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