Änderung Vermögensbesteuerung

Recht Russland Wirtschaft

Aufgrund des Gesetzes Nr. 307-FZ vom 2. November 2013 kommt es zu einer Änderung der Vermögensbesteuerung, insbesondere der von Immobilien. Bemessungsgrundlage ist nunmehr der Katasterwert. Darüber hinaus werden die Steuersätze festgelegt.

Die Höhe der Steuersätze beträgt für Moskau 1,5 % im Jahr 2014, 1, 7 % im Jahr 2015 und 2 % im Jahr 2016. Für andere Subjekte wird die Höhe des Steuersatzes wie folgt festgelegt: 1,0 % im Jahr 2014, 1,5 % im Jahr 2015 und 2 % im Jahr 2016.    

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