Abschluss eines Vertrages über Telearbeit mit Erfüllung der Arbeitspflichten im Ausland nicht möglich

Recht Russland

Rödl & Partner, Russland

Das russische Arbeitsministerium hat mitgeteilt, dass der Abschluss eines Arbeitsvertrages über die Telearbeit mit einer natürlichen Person zur Erfüllung der Arbeitspflichten im Ausland nicht zulässig ist. Im Schreiben des Arbeitsministeriums ist dieses Verbot durch Artikel 13 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation begründet, aus dem folgt, dass die föderalen Gesetze und sonstige Normativakte, die Normen der Arbeitsgesetzgebung enthalten, nur auf dem Territorium der Russischen Föderation gelten.

Jedoch wird in diesem Fall den russischen Gesellschaften das Recht gewährt, zivilrechtliche Verträge abzuschließen. Der föderale Dienst für Arbeit und Beschäftigung (Rostrud) schlägt auch eine solche Variante der Lösung der Frage vor, indem diese auf der offiziellen Web-Seite „Onlineinspekzija.RF“ platziert ist.

Andererseits führen die Spezialisten des Rechtsauskunftssystems "Garant" auf, dass im Sinne der Artikel 10, 11 и 13 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation der Abschluss eines Arbeitsvertrages zur Erfüllung einiger dadurch bestimmten Verpflichtungen auf dem Territorium eines ausländischen Staates unter der Bedingung möglich ist, dass sich die Vorschriften der russischen Arbeitsgesetzgebung darauf nicht erstrecken. Falls jedoch durch einen internationalen Vertrag der Russischen Föderation mit einem anderen Staat etwas anderes vorgesehen ist, kann ein Arbeitsvertrag über die Telearbeit gemäß Vorschriften vom Kapitel 49.1 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation abgeschlossen werden und in Bezug auf entstandene Verhältnisse das russische Arbeitsrecht angewendet werden, falls dabei das Territorium des entsprechenden ausländischen Staates als Arbeitsort bestimmt wird.

Quellen: Schreiben Nr. 14-2/OOG-5755 des Arbeitsministerium der Russischen Föderation vom 9. September 2022, Nr. 14-2/OOG-245 vom 16. Januar 2017, Nr. 17-3/OOG-378 vom 15. April 2016, Nr. 17-3/W-534 vom 5. November 2015, Nr. 17-3/W-410 vom 7. August 2015, http://ivo.garant.ru/#/document/77506774/paragraph/1/doclist/3940/showentries/0/highlight/:3

Fotoquelle: www.tajinfo.ru

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