Verlängerung der russischen Gegensanktionen

Recht Russland

Am 24.6.2015 hat Präsident Putin das Dekret Nr. 320 "über die Verlängerung gesonderter Wirtschaftsmaßnahmen zwecks Gewährleistung der Sicherheit Russlands" erlassen und damit die Gültigkeit der im Dekret des Präsidenten Nr. 560 vom 6.8.2014 vorgesehenen gesonderten Wirtschaftsmaßnahmen um 1 Jahr bis zum 6.8.2016 verlängert.

Mit Dekret Nr. 560 vom 6.8.2014 hat der Präsident die Einfuhr von Agrarerzeugnissen, Rohstoffen für ihre Produktion und Lebensmitteln in die Russische Föderation um 1 Jahr bis zum 6.8.2015 verboten, die in den USA, den Ländern der EU, Kanada, Australien, Norwegen hergestellt werden.

Dabei handelt es sich um die Reaktion Russlands auf die Verlängerung der westlichen Sanktionen gegen Russland um 6 Monate, was die EU am 22.6.2015 beschlossen hat.

Zur Durchführung des Dekrets des Präsidenten Nr. 320 vom 24.6.2015 hat der russische Regierungschef Dmitry Medvedev am 25.6.2015 den Beschluss Nr. 625 unterzeichnet und damit die Gültigkeit des Regierungsbeschlusses Nr. 778 vom 7.8.2014 bis zum 5.8.2016 verlängert. Mit dem Beschluss Nr. 778 vom 7.8.2014 hat die Regierung eine Liste der zur Einfuhr nach Russland verbotenen Agrarerzeugnisse festgesetzt.  

Im Unterschied zu der ursprünglich geltenden Fassung enthält die aktuelle Liste einige Änderungen. Von der Liste sind folgende Güter ausgenommen:

- Brut von Lachse (Salmo salar) und Forellen (Salma trutta),

- laktosefreie Milch und Milchprodukte,

- Saatgut für Kartoffeln, Zwiebeln, Zuckermais und Erbsen,

- biologisch-aktive Ergänzungsmittel,

- Vitamin- und Mineralkomplexe,

- aromatische Ergänzungsmittel,

- Proteinkonzentrate pflanzlicher oder tierischer Herkunft und deren Mischung,

- Nahrungsfaser und Nahrungsergänzungsmittel.

Dem Einfuhrverbot unterliegen nun zusätzlich Speise- und Fertigprodukte, die nach Käseerzeugungstechnologien hergestellt wurden und 1,5 % oder darüber Milchfett beinhalten (Nummer der Warenklassifikation 1901 90 990 0).

Fotoquelle: www.kontrakty.ua

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