Ukraine: Überblick über den Fortgang der Reformen

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Entwicklungen in der Ukraine

  1. Politik

Die Lage im Donbass ist weiterhin fragil. Die Kämpfe, die bislang mehr als 10.000 Oper gefordert haben, dauern mit schwankender Intensität an, da für beide Seiten die Aufrechterhaltung des status quo vorteilhafter erscheint. Dabei geht die aktuelle Entwicklung in Richtung auf eine schleichende Integration des Donbass in die Russische Föderation. Wegmarke hierbei war die illegale Blockade von Versorgungslieferungen in den Donbass durch Aktivisten auf der ukrainischen Seite. Hierauf antworteten die Regierungen der selbstproklamierten Republiken mit der Nationalisierung der dem Oligarchen Rinat Achmetov gehörenden Betriebe der Schwerindustrie auf ihren Territorien. Versuche, die Blockaden aufzulösen, scheiterten und die ukrainische Regierung hat sich der Blockadepolitik angeschlossen. Gleichwohl ist der Handel zwischen dem Donbass und der Ukraine nicht zum Erliegen gekommen, da letztere auf die Kohlelieferungen zur Erzeugung von Energie und Fernwärme angewiesen ist. Eingestellt wurde hingegen die Auszahlung von Pensionen an die Bewohner des Donbass. Diese wurden von der Russischen Föderation übernommen, die auch darüber hinaus im großen Maßstab Unterstützungsleistungen an die Zivilbevölkerung erbringt. Zahlungen werden in russischen Rubel abgewickelt. Verwaltet werden die nationalisierten Betriebe formal von einer Gesellschaft mit Sitz in Süd-Ossetien, um keinen Grund für Sanktionen zu bieten.

Eine Lösung des Konfliktes zeichnet sich derzeit nicht ab, weil eine Fortdauer der Kämpfe für die beiden maßgeblichen Konfliktparteien aus innenpolitischen Gründen vorteilhafter erscheint, als deren Beilegung im Wege eines Kompromisses. Gleichwohl haben die beiden Seiten erklärt, am Minsk II Abkommen festhalten zu wollen. Die Verchovna Rada hat am 24.5. die Leitlinien der Außenpolitik in einer Empfehlung zusammengefasst. Darin wird die Aufnahme in die NATO zu einem vorrangen Ziel der Außenpolitik erklärt ebenso wie die Wiedererlangung der Kontrolle über die Krim und die zeitweilig besetzten Territorien des Donbass. In diesem Zusammenhang behält sich die Ukraine vor, zur Wiedererlangung ihrer Souveränität unter Berufung auf das Recht zur Selbstverteidigung Gewalt einzusetzen. Zu den weiteren außenpolitischen Zielen gehört der Beitritt zur EU. Hier ist insofern ein Fortschritt zu verzeichnen, als in den Niederlanden, die zunächst im Weg eines nicht bindenden Referendums gegen den Abschluss des Freihandelsabkommen mit der Ukraine gestimmt hatten, das Parlament dieses nunmehr ratifiziert hat. Ende Mai hat zudem die EU die Visapflicht für ukrainische Staatsbürger für Besuche bis zu 90 Tagen aufgehoben.

Erfolge zeichnen sich bei der Dezentralisierung ab. Hier ist 2014 ein Prozess in Gang gekommen, der zu einer Verlagerung von Kompetenzen und finanziellen Mitteln auf lokale Selbstverwaltungseinheiten führen soll. Auf der lokalen Ebene wiederum haben sich bereits viele kleinere rund kleinste Gemeinden zu größeren Verwaltungseinheiten zusammengeschlossen. Allerdings fehlt es an den abschließenden gesetzlichen Grundlagen, da im Gesetzgebungsverfahren die Frage der lokalen Selbstverwaltung verknüpft wird mit der von Minsk II vorgeschriebenen Festlegung eines Sonderstatus der Gebiete des Donbass.              

Innenpolitisch steht, nachdem Ende 2015 das Steuersystem reformiert wurde, nunmehr die Reform des Rentensystem auf dem Programm. Gegenwärtig gelten noch die aus sowjetischer Zeit stammenden Regelungen, die dazu führen, dass das durchschnittliche Renteneintrittsalter für Männer 58 ½ und Frauen 56 Jahre beträgt und damit fünf Jahre unter dem EU Durchschnitt liegt. Angesichts eines Verhältnisses von 1 zu 1 zwischen Beitragszahlern und Anspruchsberechtigten können die Mittel der Pensionskassen nur zu 50 % aus Beiträgen bestritten werden, der Rest wird aus dem Haushalt finanziert. Gleichwohl liegen die Renten nur knapp über dem Sozialhilfeniveau und schützen kaum vor Altersarmut. Im Juni wurde ein erster Gesetzesentwurf zur Reform eingebracht, der die Zustimmung des IWF erhalten hat.      

Ein weiteres Projekt ist die Reform der Krankenversicherung. Die Ausgangsdaten sind hier, dass in der Ukraine die Zahl der Krankenhausbetten und die Zahl der Ärzte im Verhältnis zur Bevölkerungsdichte über dem europäischen Durchschnitt liegen, die Lebenserwartung aber 10 Jahre darunter liegt. Nunmehr wurde Ende 2016 ein 3-Jahresprogramm verabschiedet, dessen zentrales Anliegen in einer Verbesserung der Bezahlung der Ärzte liegt. Dies soll unter anderem mittels des Abbaus von Bürokratieebenen durch Schaffung eines Staatlichen Gesundheitsdienstes und der Einführung unmittelbarer rechtlicher Beziehungen zwischen Arzt und Patient erreicht werden.Die medizinische Basisversorgung soll steuerfinanziert bleiben, wohingegen weitergehende Leistungen eine Selbstbeteiligung erfordern.    

  1. Wirtschaft

Im Bereich der Wirtschaftspolitik kommt der Konsolidierung des Bankensektors weiterhin höchste Priorität zu. Nachdem seit 2014 bereits über 100 Kreditinstitute geschlossen wurden, kam es im Dezember 2016 zur Übernahme der Privatbank des Oligarchen Ihor Kolomoyskyi. Da es sich hierbei um die größte Geschäftsbank des Landes handelt, die zusammen mit der Oschadbank und Ukreximbank als systemrelevant eingestuft wurde, hat man diese Bank jedoch nicht liquidiert, sondern in Staatseigentum überführt. Das ist mit Kosten in Höhe von zunächst 5,6 Mrd US $ und einer staatlichen Garantie für die Einleger verbunden und stellt eine erhebliche Belastung des Haushalts dar. Hintergrund ist der Umstand, dass die Privatbank ihre Kredite fast ausschließlich an gruppenangehörige Unternehmen vergeben hat, die nunmehr allesamt in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Überraschend kommt dies im Grunde nicht, da nach der ukrainischen Gesetzgebung über ‚Holdings‘ es gerade die Aufgabe von gruppenangehörigen Banken ist, die Finanzierung der Unternehmen der Gruppe sicherzustellen. Der Umfang der staatlichen Beteiligung am Bankensektor beträgt damit in der Ukraine über 50 %. Mit Gesetz vom 23.März 2017 über vereinfachte Verfahren der Reorganisierung und Kapitalisierung von Banken soll der Prozess der Konsolidierung noch einmal befördert werden. Kern des Gesetzes ist ein vereinfachtes Verfahren der Kapitalerhöhung, um Investoren den Weg zu einer Beteiligung zu erleichtern.    

Währungs- und geldpolitisch hat die Nationalbank der Ukraine, nachdem der Wechselkurs im Jahre 2014 frei gegeben wurde, nunmehr offiziell die Vorgabe und Erreichung konkreter Inflationsziele zu ihren Aufgaben erklärt. So ist es 2016 erstmalig gelungen, das vorgegebene Ziel einer Inflationsrate von 12 % weitgehend zu erreichen (real 12,4 %).      

Die Umsetzung des Abkommens über die vertiefte und umfassende Freihandelszone macht nach einem Bericht der Deutschen Beratergruppe gute Fortschritte. Positiv hervorgehoben wird hier vor allem die Reform des öffentlichen Beschaffungswesens, die nunmehr in transparenter Weise nach vergaberechtlichen Grundsätzen mit Hilfe von elektronischen Marktplätzen erfolgt (‚ProZorro‘). Auch im Bereich des Abbaus der nichttarifären Handelshemmnisse und des Schutzes des intellektuellen Eigentums sei die Ukraine im Zeitplan. Allerdings gebe es Umsetzungsdefizite zu bemängeln.      

Auch im Energiesektor sind weitere Reformen zu vermelden. Im Jahre 2016 wurden die Gaspreise auf dem Verbrauchermarkt signifikant erhöht um sie den Marktpreisen anzupassen und es wurde damit begonnen, Produktion, Transport und Verteilung des Gases durch den vormaligen Monopolisten auf eigenständige Gesellschaften zu übertragen. Mit Verabschiedung des Gesetzes über den Markt für Elektroenergie am 13.4.2017 ist ein vergleichbarer Prozess nunmehr auch für den Markt für Elektrizität eingeleitet worden.   

 

III.               Recht

Im Ranking des Dong Business Reports der Weltbank konnte sich die Ukraine nur unwesentlich vom 81 auf den 80 Platz verbessern, weit hinter Polen (24), Kasachstan (35) und Rußland (40). Abgesehen von den Regeln zur Gründung eines Unternehmens kommt die Ukraine hier auf allen anderen Feldern (u.a. Genehmigungen, Vertragsdurchsetzung, Schutz von Minderheitsgesellschafter) nur auf einen der hinteren Ränge, was in erster Linie Schwächen des Rechtssystems zum Ausdruck bringt.    

Das Ausmaß der Korruption in der Ukraine ist weiterhin eines der zentralen Probleme des Landes. Auf der einen Seite sind hier Erfolge zu verzeichnen wie die Einsetzung eines unabhängigen Antikorruptionsbüros als eine Art Sonderstaatsanwaltschaft und der Verpflichtung zur Offenlegung der Vermögensverhältnisse hoher Staatsbediensteter. Die Durchsetzung dieser neuen Richtlinien stößt aber auf erhebliche Widerstände der alten Strukturen. In diesem Zusammenhang kam der Vorschlag der Einrichtung eines Sondergerichts für Korruptionstatbestände auf, der aber bislang zurückgewiesen wurde.   

Interessant ist insoweit eine konkrete Maßnahme aus dem Bereich der Pharmazie. Dort war es durch Konzentration des Beschaffungswesens zu erheblichen Missständen gekommen. Diese konnten beseitigt werden, in dem man die Beschaffung von Medikamenten im Ausland einer staatlichen, mit ausländischen Experten besetzten Behörde übertragen hat.    

Das Problem des unzureichenden Schutzes von Minderheitsgesellschaftern ist mit einem umfangreichen Gesetz vom 23.3.2017 ‚zur Erhöhung des Niveaus der Corporate Governance in Aktiengesellschaften‘ in Angriff genommen worden. Zu den zentralen Neuerungen des Gesetzes gehört die Regelung von Treuhandkonten (‚Escrow-Konten‘) im Zivilgesetzbuch und des Erwerbs von Kontrollbeteiligungen an Aktiengesellschaften  

Die große Reform der Justiz schreitet ebenfalls voran, wenn auch langsam. Ausgangspunkt war die Verabschiedung einer Verfassungsreform im Juni 2016, die zu einer Vereinfachung des Instanzenzuges und der Einrichtung eines ‚Obersten Justizrates‘ als Selbstverwaltungsorgan der Justiz geführt hat.  Noch ungeklärt ist vor allem der weitere Gang der Lustration, das heißt der Überprüfung der ehemaligen Richter. Die Problematik wurde zuletzt deutlich bei dem lange Zeit vergeblichen Versuch, einen Leiter für die zuständige Abteilung im Justizministerium zu finden. Die Stelle ist nunmehr mit einer 28-jähigen besetzt worden. Derzeit läuft das Verfahren zur Neubesetzung des Obersten Gerichts. Der Gesetzentwurf über das Verfassungsgericht wurde zur Vorbereitung auf die zweite Lesung im Parlament überarbeitet, Novellen der Zivilprozessordnung und der Wirtschaftsprozessordnung wurden erarbeitet.

Die vom IMF angemahnten Reformen im Bereich der Privatisierung und der Agrarwirtschaft sind hingegen aufgrund politischer Differenzen noch nicht vorangekommen.

Quellen:

Carnegie Endowment for Peace: Ukraine Reform Monitor

Deutsche Beratergruppe Kiew

Doing Business Report 2017

Economist vom 25.5.2017

IMF Article IV Consultation 2016, Selected issues

Le Monde Diplomatique Mai 2017

OECD Investment Policy Review 2017

Rechtsanwälte DLF Investment Guide

Ukraine Analysen Nr. 183 vom 26.04.2017, Nr. 184 vom 10.0.52017, Nr. 185 v. 24.5.2017 Nr. 186 v. 14.6.2017

Worldbank Skills for a modern Ukraine

Fotoquelle: www.profi-forex.org

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