Ukraine: Privatisierungsgesetz verabschiedet

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Am 7.3.2018 ist in der Ukraine das neue Gesetz über die Privatisierung des staatlichen und kommunalen Vermögens in Kraft getreten. Es ersetzt sieben alten Gesetzen in diesem Bereich.

Ziel des Gesetzes ist die Förderung von Investitionen, der Schutz der Rechte von Investoren.

Im Gesetz sind die Verwendung internationaler Praktiken der Streitbeilegung sowie die Anwendung ausländischen Rechts bei Kaufverträgen bis 2021 vorgesehen. Wenn z.B. der Käufer beim Kaufvertrag die Anwendung des englischen oder walisischen Rechts wünschen würde, würde die zuständige Behörde ihm entsprechen müssen.

Das Gesetz legt die einheitlichen Prozeduren für Verkauf großer und kleiner staatlicher Objekte fest. Vorgesehen sind zwei Arten der Privatisierung des staatlichen und kommunalen Vermögens: 1) für die kleine Privatisierung die offene Internet-Auktion auf „ProZorro.Продажи» in Form einer klassischen oder niederländischen Auktion sowie 2) für die große Privatisierung die Auktion mit Beteiligung einer der größten Investitionsbanken als Investitionsberaters.

Objekte, deren Aktiva im letzten Jahr den Wert von 250 Mio. Griwna überschritten haben, gehören zu der großen Privatisierung, die ausschließlich online auf Internetplattformen durchgeführt werden darf.

Das Gesetz verbietet die Teilnahme an Privatisierungen für Unternehmen aus den Aggressor-Staaten (gemeint ist wohl Russland). Als Käufer dürfen insbesondere nicht juristische Personen auftreten, deren Geschäftsanteile von über 10 % einem Resident des Aggressor-Staates gehören.

Als Startpreis bei Auktionen wird der Bilanzpreis des zu verkaufenden Objektes festgelegt, falls dieser nicht gleich Null ist. Anderenfalls wird der Preis geschätzt.

Fotoquelle: www.kapital.kz

 

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