Ukraine: Beitritt zur EU und zur NATO in der Verfassung verankert

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Mit der Änderung der Verfassung vom 7.2.2019  hat die Ukraine die Mitgliedschaft in der Europäischen Union und in der NATO zum Staatsziel mit Verfassungsrang erhoben.

Quelle: Gesetz der Ukraine vom 7.2.2019

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Fotoquelle: www.wartime.org.ua

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