Russland: Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft

Recht Russland

Die Gerichte können das Vermögen von Beamten und deren Familienangehörigen sowie auch deren Freunde oder Bekannten einziehen und ins Eigentum des Staates übergeben, falls die Personen den rechtmäßigen Erwerb des Vermögens nicht beweisen können. Dies ergibt sich aus den aktuellen Beschlüssen des russischen Verfassungsgerichts, das Beschwerden des wegen Korruption verurteilten Ex-Polizeibeamten Dmitrij Sachartschenko, seiner Familienangehörigen und Bekannten zurückgewiesen hat.

Mit ihren Beschwerden vor dem Verfassungsgericht beantragten die Angehörigen und Bekannten Sachartschenkos Normen des Föderalen Gesetzes vom 3.12.2012 Nr. 230 „Über die Kontrolle der Übereinstimmung der Ausgaben von Beamten und anderen Personen mit ihren Einnahmen“ für verfassungswidrig zu erklären.

Nach diesem Gesetz kann Vermögen von Beamten und ihren Familienangehörigen (Ehegatten und nichtvolljährigen Kindern) kontrolliert werden, falls es ausreichende Informationen gibt, dass die Beamten oder ihre Familienangehörigen in einem bestimmten Zeitraum Vermögen erworben haben, dessen Wert die Einnahmen der betroffenen Personen innerhalb von drei letzten Jahren vor dem Erwerb übersteigt.  Bei der Feststellung der Nichtübereinstimmung der Ausgaben den Einnahmen werden die Akten der Staatsanwaltschaft übergeben, die im Zivilverfahren die Einziehung und Übergabe des Vermögens ins staatlichen Eigentum beantragt.

Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, die Zugehörigkeit des strittigen Vermögens dem Beklagten, den Erwerb des Vermögens im bestimmten Zeitraum, den Wert des Vermögens sowie deren Überschuss über die rechtmäßigen Gesamteinnahmen des Beamten und seinen Familienangehörigen nachzuweisen. Die Beweislast für die rechtliche Herkunft der Mittel liegt bei den Beklagten.

Im Fall Sacharchenko hat das zuständige Zivilgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft auf Grundlage des seit 2013 geltenden Gesetztes mehrere Immobilienobjekte, Kraftfahrzeuge, Geldmittel und andere Gegenstände im Wert von insgesamt mehrere Milliarden Rubel von mehreren Familienangehörigen und Bekannten Sachartschenkos eingezogen.

Das Verfassungsgericht hat die Beschwerden der Familienangehörigen und Bekannten Sachartschenkos mit der Begründung zurückgewiesen, dass das Gesetz einen Mechanismus der staatlichen Kontrolle über den Eigentumsstatus bestimmter Personengruppen zum Zwecke der Korruptionsprävention einführt. Anwendung dieser Maßnahme hindert die betroffene Person nicht daran, dem Gericht zulässige Beweise für die rechtmäßige Herkunft der für den Vermögenserwerb ausgegebenen Mittel vorzulegen. Mit seiner Entscheidung hat das Verfassungsgericht auch faktisch den Kreis von Personen erweitert, dessen Vermögen auf Grundlage des angefochtenen Gesetzes kontrolliert und eingezogen werden kann. Das sind nicht nur Ehegatten und Kinder, sondern auch andere Familienangehörige, Freunde und Bekannte des betroffenen Beamten.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation leitete die Staatsanwaltschaft seit 2013 bis März 2019 mehr als 1.500 Kontrollverfahren ein, erhob 140 Klagen über die Einziehung und Übergabe des mit unbestätigten Einkünften erworbenen Vermögens ins Eigentum des Staates. Die Gerichte haben 82 Klagen über einen Betrag von insgesamt ca. 14 Mrd. RUB stattgegeben.

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