Russland: Beschränkungen für Geldüberweisungen in die Ukraine

Recht Russland

Am 4.4.2017 hat Präsident Putin das Gesetz unterzeichnet, das die Besonderheiten der grenzüberschreitenden Geldüberweisungen im Falle der Einführung von Verbote durch andere Staaten regelt. Das Gesetz tritt am 4.5.2017 in Kraft.

Mit dem Gesetz werden die grenzüberschreitenden Geldüberweisungen ohne Kontoeröffnung über die ausländischen Zahlungssysteme aus Russland in die Länder verboten, die auf ihrem Territorium die russischen Zahlungssysteme verboten haben. Die Überweisungen sind nur über die von russischen juristischen Personen direkt oder indirekt kontrollierten Systeme erlaubt. Die neue Regelung betrifft vor allem die Überweisungen in die Ukraine über die internationalen Systeme WesternUnion und MoneyGramm (Nach Angaben der Nationalbank der Ukraine wurden über diese zwei Systeme im Januar und Februar 2017 aus Russland ca. 90 Mio. US-Dollar überwiesen).

Wie die Gesetzgeber erklären, soll das Gesetz die negativen Folgen des Verbots der russischen Zahlungssysteme in der Ukraine beseitigen. Die Ukraine hat im Oktober 2016 auf ihrem Territorium die Tätigkeit der russischen Zahlungssysteme („Kolibri“, „Zolotaja korona“, „Unistream“, „Anelik“, „Blizko“, E-Zahlungssystem „Yandex.Dengi“) verboten, was zur Beschränkung des Wettbewerbs auf dem russischen Markt der Zahlungsdienstleistungen zugunsten der ausländischen Zahlungssysteme geführt hat.

Die Geldüberweisungen in die Ukraine sind nun nur von einem Bankkonto zu einem anderen Bankkonto möglich.

Die Relevanz hat das Gesetz außerdem im Hinblick auf die Einführung der ukrainischen Sanktionen gegen die ukrainischen Banken mit russischer Beteiligung im März 2017 gewonnen (fünf ukrainische Banken, Töchter der russischen Banken mit einer staatlichen Beteiligung, Sberbank, VTB und Vneshekonombank, dessen Anteil an dem ukrainischen Bankensystem ca. 9 % bzgl. der Aktiva und ca. 30 % bzgl. des Kapitals beträgt). Diesen Banken wurde verboten, das Kapital ins Ausland zugunsten ihrer Muttergesellschaften übertragen (z.B. Gewinnausschüttung, Kreditzahlung, Auszahlung von Geldeinlagen, Ankauf von Wertpapiere usw.). Die ukrainischen staatlichen Unternehmen und Behörden dürfen ihre Mittel nicht in diesen Banken einlegen. Die Sanktionen sind zunächst auf ein Jahr befristet.

Die Verpflichtungen der ukrainischen Banken vor ihren russischen Muttergesellschaften belaufen sich auf ca. 1,3 Mrd. US-Dollar. Die russischen Banken suchen jetzt Möglichkeiten, mit möglichst geringeren Verlusten den ukrainischen Markt zu verlassen.

Die Nationalbank der Ukraine erklärte die Sanktionen mit der „Verstärkung der negativen Tendenzen in den Verhältnissen zwischen der Ukraine und Russland“ sowie mit der „Erforderlichkeit, die Liquidität in den Banken für ihre Kunden zu bewahren“. De-facto handelt es sich um eine politische Entscheidung, nachdem Unbekannte die Filialen der Sberbank in der Ukraine als Banken des „Aggressorlandes“ blockiert hatten.

Fotoquelle: www.comments.ua

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