Russisches Deliktsrecht: rein wirtschaftliche Verlüste

Recht Russland

Rechtsanwalt Radik Lugmanov thematisiert in einem Aufsatz im „Informationsblatt der russischen Justiz“ (Februar 2019) die sogenannten rein wirtschaftlichen Verluste. Im englischsprachigen Raum wird der Terminus „purely economic losses“ verwendet. Unter dem Begriff sind die Schäden bzw. Verluste zu definieren, die durch das Verhalten oder Handlungen einer anderen Person entstehen, jedoch nicht als Folge von Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen aufzufassen sind. Im Laufe der Ausführungen wird argumentativ und begründet der Leitsatz aufgestellt, dass menschliche Aktivitäten im Kern stets negative Folgen bergen. Dennoch bedeutet diese Tatsache nicht, dass jede menschliche Handlung, die wirtschaftliche Nachteile verursachen könnte, bestraft werden sollte.

Der Verfasser wirft die Frage nach dem Rahmen des Deliktsrechts auf. Zudem wird das Augenmerk auf die Situation gerichtet, wenn rein wirtschaftliche Verluste kein direktes Indiz für die Verletzung eines absoluten oder relativen Rechts darstellen, sondern vielmehr als eine Form der Beeinträchtigung eines bestimmten Interesses zu deuten sind, die nicht immer als subjektives Rechts auszulegen sind. Um das Deliktsrecht umfangreich und von mehreren Perspektiven zu erfassen, untersucht der Jurist die französische, deutsche und englische Gesetzgebung im Hinblick auf die Wiedererlangung von rein wirtschaftlichen Verlusten und kristallisiert die eindeutigen Unterschiede heraus, indem er die Tatbestandsmerkmale der deliktischen Paragraphen vergleicht.

Des Weiteren untersucht der Autor die Formulierung der russischen deliktischen Norm und stellt fest, dass gem. Art. 1064 ZGB die Wiedererlangung von rein wirtschaftlichen Einbußen äußerst fraglich ist. Diese Problematik rührt zum einen aus der allgemein anerkannten, deliktischen Haftung, zum anderen aus der Auslegung von deliktischen Termini wie z. B. Schaden, Eigentum, Schuld und Rechtswidrigkeit. Zudem wird im Artikel betont, dass das Verständnis von der allgemeinen unerlaubten Handlung in der russischen Gesetzgebung nicht identisch mit dem Pendant aus dem französischen Recht ist. Zugleich ist das Prinzip schlecht mit der Möglichkeit zur Wiedererlangung von rein wirtschaftlichen Verlusten vereinbar.

Summa summarum unterbreitet der Autor den Vorschlag, dass die Schwerpunkte bei der Urteilsfindung von der Perspektive einer Verletzung des subjektiven Rechts auf die vom Gesetzt geschützen Interessen verlagert werden sollten, um mögliche Verluste zurückzuverlangen. In diesem Zusammenhang wird eine Checkliste mit rechtlichen Kriterien aufgestellt, die bei der Geltendmachung von wirtschaftlichen Verlusten Beachtung finden sollten.

Quelle: https://igzakon.ru/magazine519

Fototquelle: www.tpp.inform.ru

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