Reform des russischen Strafrechts –Ist häusliche Gewalt nunmehr legal?

Recht Russland

Zusammenfassung

Der russische Gesetzgeber hat die häusliche Gewalt nicht legalisiert. Auch eine geringfügige Körperverletzung in der Familie kann weiterhin als Ordnungswidrigkeit mit Haft bis zu 15 Tagen geahndet werden, im Wiederholungsfall als Straftat mit Arrest bis zu vier Monaten. Richtig ist, dass durch eine Reform von 2016 die Strafdrohung für geringfügige Körperverletzungen allgemein gemildert und zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft wurde mit dem Ziel, das Strafrecht zu liberalisieren. Durch die gegenwärtige Reform wird Gewalt zwischen Ehegatten, wie im deutschen Recht auch, der allgemeinen Regelung unterstellt und damit eine ein Jahr vorher eingeführte, als gleichheitswidrig empfundene Einordung als strafschärfende Qualifikation wieder rückgängig gemacht.

Wie in den Medien mitgeteilt, hat Präsident Putin am  07.02.2017 das Gesetz über die Änderung des Art. 116 des russischen Strafgesetzbuches unterzeichnet. Diese Bestimmung stellt eine bestimmte Form der Körperverletzung qualifiziert unter Strafe, wobei in der Ausgangsfassung die Gewaltanwendung gegenüber ‚nahen Angehörigen’ eine der Tatbestandsvarianten darstellte.  Aufgrund der Neufassung der Norm entfällt diese Tatbestandsvariante.  Dies wird teilweise so gedeutet, als  solle in Russland die häusliche Gewalt nicht mehr strafrechtlich geahndet werden.  Die zivilgesellschaftlichen Gruppen in Russland sind gespalten. Die einen unterstützen das Gesetz, die anderen sind auf die Straßen gegangen, um zu protestieren. Selbst im Ausland erregte das Gesetz Aufmerksamkeit und der Europarat übte Kritik. [1]

Im Folgenden sollen die Reform, ihre Vorgeschichte und die Hintergründe erläutert werden. Dabei soll ein vergleichender Blick auf das deutsche Recht die Einordnung erleichtern.

Inhalt der Reform

In Deutschland wird die Körperverletzung als Straftat gemäß den §§ 223 ff. StGB geahndet. Es gibt den Grundtatbestand der einfachen Körperverletzung, der einen weiten Strafrahmen von einfacher Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren aufweist. Strafverschärfungen (Qualifikationen) greifen ein bei besonderen Formen der Begehung, der Misshandlung von Schutzbefohlenen oder bei Eintritt besonders schwerer Folgen. Einen besonderen Tatbestand, der die häusliche Gewalt unter Strafe stellt, gibt es, soweit es sich nicht um Schutzbefohlene handelt, nicht. Das russische Recht weicht von dieser Systematik insofern ab, als dass es bereits auf der Tatbestandsebene stärker nach der Schwere der Verletzung differenziert. In den Art. 111 ff. des russischen Strafgesetzbuches (russ StGB) wird unterschieden zwischen der vorsätzlichen Verursachung schwerer, mittlerer und leichter Gesundheitsschäden. Dabei kann die Verursachung einer leichten Körperverletzung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden. Handlungen, die eine Gewaltanwendung gegenüber einer Person beinhalten, aber keine gesundheitliche Schäden zur Folge haben, die in Art. 115 russ StGB als ‚leichte Gesundheitsschäden’ definiert werden,[2] werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit Ordnungsgeld oder Verwaltungsarrest bis zu 15 Tagen bestraft, Art. 6.1.1 russischen Kodex über die Verwaltungsvergehen. Eine Ausnahme hierzu stellt wiederum Art. 116 russ StGB dar, der eine höhere Strafdrohung für den Fall vorsieht, dass die Verletzungshandlung aus bestimmten Motiven vorgenommen wird.  Bis zur Reform galt diese Strafschärfung auch für den Fall der Anwendung von Gewalt gegenüber ‚nahen Angehörigen’. Aufgrund des Änderungsgesetzes vom 7.2.2017[3] wurden aus dem Tatbestand des Art. 116 russ StGB die drei Wörter „gegenüber nahen Angehörigen“ (gemeint sind Familienangehörige wie Eheleute, leibliche und Adoptivkinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Geschwister) gestrichen.

Dies führt dazu, dass Übergriffe auf nahestehende Personen, die zwar Schmerzen, blaue Flecken oder Schürfwunden verursachen, aber keine bleibenden Schäden hinterlassen, künftig nicht mehr mit strafrechtlichen Konsequenzen bedroht werden, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Vorgeschichte

Rechtslage bis zum 15.7.2016

Bis zum 15.7.2016 bestand Art. 116 russ StGB aus zwei Absätzen. Der erste Absatz sah die Haftung wegen einer physischen Gewalt, die zwar Schmerzen, aber keinen Schaden für die Gesundheit verursachte, vor. Zur Haftung konnte jedermann unabhängig davon gezogen werden, gegen wen er gewalttätig geworden war. Die Tat wurde unter anderem mit Arrest bis zu 3 Monaten bedroht.

Nach dem zweiten Absatz Art. 116 russ StGB wurden dieselben Handlungen mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft, wenn sie aus rowdyhaften Motiven, aus politischem, ideologischem, rassistischem, nationalem oder religiösem Hass begangen wurden.

2015 hat das Oberste Gericht Russlands dazu aufgerufen, das russische Strafrecht zu mildern, insbesondere einige Tatbestände zu entkriminalisieren.[4] Grund dafür war es auszuschließen, dass Leute für nichtschwere Vergehen im Gefängnis landen.

Rechtslage zwischen dem 15.7.2016 und dem 7.2.2017

Im Rahmen der Reform vom 15.7.2016 wurde unter anderem auch Art. 116 russ StGB geändert. Handlungen, die gemäß Art. 116 Abs. 1 russ StGB (in der Fassung vor dem 15.7.2016) mit Strafe bedroht wurden, wurden zu Ordnungswidrigkeiten gemäß Art. 6.1.1. russ Kodex über die Verwaltungsvergehen herabgestuft. Diese sieht Geldbußen bzw. Ordnungshaft bis zu 15 Tagen vor. Dies galt allerdings nur für Ersttäter. Wer bereits für eine solche Ordnungswidrigkeit innerhalb von einem Jahr zur Verantwortung gezogen wurde, der machte sich wegen einer neuen gleichen Handlung nach dem neu geschaffenen Tatbestand Art. 116.1 russ StGB strafbar. Ihm droht im schlimmsten Fall Arrest bis zu 3 Monaten.

Allerdings hat der Gesetzgeber in die damalige neue Fassung des Art. 116 russ StGB die Wörter „gegenüber nahen Angehörigen“ eingefügt und damit Gewalttaten ohne Folgen für die Gesundheit gegenüber Familienangehörigen mit Gewalttaten gegenüber jedermann aus rowdyhaften Motiven oder politischem, rassistischem oder religiösem Hass gleichgestellt und dadurch die Haftung für solche Taten in der Familie deutlich verschärft.

Dies führte nach dem 15.7.2016 dazu, dass wegen einer Tätlichkeit ohne Folgen für Gesundheit gegenüber dem eigenen Kind oder der eigenen Frau mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre bestraft werden konnte, für dieselbe Handlung jedoch gegenüber einem Nachbarskind oder der Nachbarsfrau oder einem Unbekannten jedoch nur mit Ordnungshaft bis zu 15 Tagen.

Rechtslage nach dem 7.2.2017

Die Staatsduma hat entsprechend der ursprünglichen Initiative des Obersten Gerichts den Artikel geändert. Mit Änderungsgesetz vom 7.2.2017 wurden die Wörter „gegenüber nahen Angehörigen“ aus dem Tatbestand des Art. 116 russ StGB (in der Fassung nach dem 15.7.2016) herausgenommen. Die Tatbestände in Art. 115 und 116.1 russ StGB blieben unverändert.

Die aktuelle Rechtslage ist nun folgende:

  1. Tätlichkeiten gegenüber jedermann, also auch gegenüber nahen Angehörigen, die keinen Schaden für die Gesundheit im Sinne des Art. 115 russ StGB zur Folge hatten, werden als Ordnungswidrigkeit gemäß § 6.1.1 russ Kodex über die Verwaltungsvergehen mit Geldbußen bis zu 30.000 Rubel (umgerechnet ca. 500 Euro) bzw. Ordnungshaft bis zu 15 Tagen geahndet.
  2. Wer innerhalb von einem Jahr bereits mal gemäß Art. 6.1.1. russ Kodex über die Verwaltungsvergehen zur Verantwortung gezogen wurde, der macht sich wegen einer neuen gleichen Handlung gegenüber jedermann nach Art. 116.1 russ StGB strafbar. Ihm droht Arrest bis zu 3 Monaten.
  3. Tätlichkeiten mit leichtem Schaden für die Gesundheit gemäß Art. 115 Abs. 1 russ StGB gegenüber jedermann werden unter anderem mit Arrest bis zu 4 Monaten bestraft.
  4. Tätlichkeiten mit oder ohne leichten Schaden für die Gesundheit aus rowdyhaften Motiven oder politischem, ideologischem, rassistischem, nationalem oder religiösem Hass gegenüber jedermann werden gemäß Art 115 Abs. 2 bzw. Art. 116 russ StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre bestraft.
  5. Gemäß Art. 20 Pkt. 2 des russischen Strafprozessgesetzbuches (russ StPO) sind Art. 115 und 116.1 russ StGB Antragsdelikte. Das Strafverfahren wird nur auf Antrag des Verletzten oder beim Vorliegen des besonderen öffentlichen Interesses eingeleitet und ist im Falle der Versöhnung des Verletzten mit dem Täter einzustellen. Gemäß Art. 20 Pkt. 3 russ StPO ist Art. 116 russ StGB auch ein Antragsdelikt, der allerdings nicht wegen der Versöhnung eingestellt werden darf.

[1] Russia: decriminalising domestic violence would be a clear sign of regression, says Council of Europe Secretary GeneralJagland.

[2] Art. 115 russ StGB stellt unter Strafe die Zufügung eines leichten Gesundheitsschadens, der eine kurzfristigeBeeinträchtigung der Gesundheit oder einen unerheblichen Verlust der allgemeinen Arbeitsfähigkeit verursacht. Eine kurzfristige Beeinträchtigung der Gesundheit bedeutet einen vorläufigen Verlust der Arbeitsfähigkeit, der von 6 bis zu 21 Tagen ab dem Zeitpunkt der Verletzung dauert. Ein unerheblicher Verlust der allgemeinen Arbeitsfähigkeit bedeutet einen Verlust der allgemeinen Arbeitsfähigkeit von unter 10 %. Schläge, die keine Spuren hinterlassen, oder oberflächliche Schäden, insbesondere Hautabschürfung, Blutunterlaufung, Prellung der Weichgewebe, einschließlich Blutunterlaufung und Hämatom, oberflächliche Wunde und andere Verletzungen gelten als Verletzungen, die keinen Schaden für die Gesundheit verursacht haben.

[3] Föderales Gesetz vom 7.2.2017 Nr 8 „Über die Eintragung der Änderung in Art. 116 Strafgesetzbuch der Russischen Föderation, Rossijskaja gazeta Nr. 30 vom 10.2.2017.

[4] Beschluss Nr. 56 des Plenums vom 17.12.2015.

 

Fotoquelle: www.dom.7ya.ru

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