Reform des Gesellschaftsrechts

Recht Russland

Mit Gesetz Nr. 209-FZ vom 29.Juni 2015 wurde die Grundlagen geschaffen, in Zukunft Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf der Grundlage einer Mustersatzung zu gründen. Entstehende Änderungen wurden insbesondre im GmbH und im Registergesetz vorgenommen.

Durch Gesetz Nr. 210-FZ vom gleichen Tag wurde u.a. die Unterscheidung von einfacher und öffentlicher Aktiengesellschaft in das Aktiengesetz eingeführt. Diese Bestimmungen finden sich nunmehr in Art. 7 AktG ff. Das Mindestsatzungskapital wurde auf 100.000 Rbl. festgelegt. Weitere Änderungen betreffen die Ausübung der Aktionärsrechte und den Schutz der Minderheitsaktionäre. Weitere Anpassungen betreffen das Gesetz über den Wertpapiermarkt und die Bestimmungen über Investmentfonds.

Fotoquelle: www.kievbusinesscentre.com.ua

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