Privatisierung in Usbekistan

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Zum Zwecke der Effizienzerhöhung der Tätigkeit zur Hinzuziehung ausländischer Investitionen in die usbekische Wirtschaft, der Informierung ausländischer Investoren über die Möglichkeiten und Potenzial Usbekistans hat der usbekische Präsident mit Beschluss vom 29.4.2019 Nr. PP-4300 Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Mechanismen der Hinzuziehung direkter ausländischer Investitionen festgelegt.

Bestätigt worden sind u.a. Vorschläge des Investitions- und Außenhandelsministeriums zur Förderung der Aktivitäten zur Hinzuziehung ausländischer Investitionen durch folgende Maßnahmen:

  • Veräußerung staatlicher Pakete von Aktien an Unternehmen in der Chemie- und Ölgasindustrie, Maschinenbau, Banken- und Versicherungssektor;
  • Ausarbeitung fertiger Investitionsangebote für die Hinzuziehung direkter ausländischer Investitionen;
  • breite Verwendung der Möglichkeiten von Investitions- und Businessforen, Präsentationen (Road Show) und Marketingunternehmen;
  • Schaffung vorzüglicher Richtungen der Realisierung von PPP-Projekten.

Durch das Dekret ist außerdem die Liste der Investitionsangebote und staatlichen Aktienpakete für (auch ausländische) Investoren bestätigt worden.

Für den Herbst 2019 ist in Tashkent ein Internationales Investitionsforum geplant.

Es soll eine einheitliche koordinierte Informationskampagne «Invest in Uzbekistan» zur Förderung des positiven Images von Usbekistan in der Weltwirtschaft ausgearbeitet werden, zu deren Umsetzung internationale Berater für strategische Kommunikationen miteinbezogen werden sollen.  

Es sollen auch Vorschriften über die inländische Investitonsansässigkeit  ausgearbeitet werden.

Zudem hat die Regierung Usbekistans mit Beschluss vom 26.4.2019 Nr. 358 zur Ausführung des Präsidentendekrets vom 1.8.2018 Nr. UP-5495 „über Maßnahmen zur kardinalen Verbesserung des Investitionsklimas in Usbekistan“ und zum Zwecke der Reduzierung des staatlichen Anteils an Unternehmen sowie zur Hinzuziehung der Bevölkerung auf den Fondsmarkt beschlossen, die Durchführung eines primären (IPO) und sekundären (SPO) öffentlichen Angebots von Aktien der von der Regierung bestimmten Aktiengesellschaften an die Bevölkerung und Unternehmen, einschließlich ausländischer Investoren, zu organisieren.

Quellen: http://www.lex.uz/ru/docs/4312750 und http://www.lex.uz/ru/docs/4311932.

Fotoquelle: www.kapital.com

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