Novellierung der Abfallentsorgung

Recht Russland

Mit Föderalem Gesetz vom 29.12.2014 Nr. 458-FZ sind das Gesetz „über Siedlungs- und Produktionsabfälle“ sowie andere Rechtsvorschriften im russischen Abfallrecht geändert worden.

Das Änderungsgesetz definiert Siedlungsabfälle. Diese umfassen Haus- und Geschäftsmüll sowie hausmüllähnlichen Gewerbeabfall. Außerdem präzisiert das Gesetz die Zuständigkeit der Kommunalorgane für die Entsorgung von Siedlungsabfällen sowie das Lizenzierungsverfahren für das Sammeln, Abtransportieren, Verarbeitung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen der I bis IV Gefahrenklasse.

Für das Sammeln, Abtransportieren, Verarbeitung, Verwertung und Entsorgung von Siedlungsabfällen werden durch die Behördendes des jeweiligen Föderationssubjekts Entsorgungsunternehmen (juristische Personen) als regionale Betreiber beauftragt.

Die Beauftragung erfolgt nach einem Auswahlverfahren für eine Frist von nicht unter 10 Jahren.

In jedem Föderationssubjekt soll ein regionales Programm zur Abfallentsorgung ausgearbeitet werden. Das Programm soll auf der offiziellen Website des Föderationssubjekts zu jedermanns Einsicht veröffentlicht werden.

Warenhersteller und Warenimporteuer haben die Entsorgung von Abfällen, die durch die Verwendung dieser Waren entstehen, entsprechend der Entsorgungsvorschriften der föderalen Regierung zu sichern. Anderenfalls haben die Warenhersteller und –importeuer die Umweltgebühr zu zahlen. Das Verfahren zur Erhebung der Umweltgebühr hat die föderale Regierung auszuarbeiten.

Das Gesetz schreibt auch vor die Errichtung eines einheitlichen staatlichen Informationssystems zur Erfassung von Abfällen, die durch die Verwendung von Waren entstehen.

Das Änderungsgesetz ist am 1.1.2015 in Kraft getreten.

Quelle: Föderales Gesetz vom 29.12.2014 Nr. 458-FZ

Fotoquelle: www.gorka.by

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