Konzeption einer einheitlichen Zivilprozessordnung

Recht Russland

Ende 2014 wurde in Russland die Konzeption der einheitlichen Zivilprozessordnung ausgearbeitet. Bis zum 1.10.2015 soll ein Entwurf des Gesetzestextes vorbereitet werden.

Gemäß der Konzeption soll der neue Kodex Regelungen des Zivil- und Arbitragegerichtsverfahrens vereinigen, Mediation- sowie vereinfachte Verfahren entwickeln, Unterschiede in der Terminologie beseitigen, wobei alle erfolgreichen Regelungen des Zivil- und Arbitrageprozesskodexes sowie positiven Erfahrungen beibehalten werden sollen (z.B. Einreichen der Klage in elektronischer Form wie im Arbitragegerichtsverfahren). .

Der neue Kodex soll 60 Abschnitte enthalten.

Nach dem neuen Kodex soll u.a. der zuständige Richter nach Zufallsprinzip ausgewählt werden (z.Z.. bestimmt der Gerichtspräsident den zuständigen Richter). Die Gerichtszuständigkeitsregelungen sollen unverändert bleiben. Das betrifft insbesondere die Zuständigkeit der ordentlichen Wirtschafts- und Zivilgerichte. Gerichtskosten sollen in vollem Umfang erstattet werden (jetzt nur in angemessener Höhe). Es soll das Säumnisverfahren geregelt werden. Im Arbitragegerichtsverfahren soll auch der Urkundenprozess möglich sein.

Fotoquelle: www.today.kz

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