Jahrestagung des Zentrums für Zivilrecht beim Präsidenten Russlands

Recht Russland

Am 24.1.2018 fand zum 7. mal unter dem anspruchsvollen Titel, das Ergebnis des Jahres darzustellen, die Jahrestagung des Zentrums für Zivilrecht beim Präsidenten der Russischen Föderation statt (Die Tagesordnung ist hier verfügbar).

Allgemeine Zustimmung fand die heftige Kritik Anton Ivanovs am Sonderrecht für öffentliche Unternehmen, die Andrej Egorov am Nachmittag wieder aufnahm, in der Diskussion. Die Diskussionsteilnehmer verbanden dem Zerfall des allgemeinen Zivilrechts in Sonderrechte Gefahren, die sie aber nicht näher beschrieben. Auf den Hinweis aus dem Auditorium, auch das weltweit nach der Finanzkrise wichtiger gewordene Aufsichtsrecht führe zu einem dem Sonderrecht für öffentliche Unternehmen ähnlichen Recht für die jeweils überwachten Institute erstarb die zuvor lebhafte Diskussion.

Sergej Sarbash stellte die Änderungen des Zivilgesetzbuches hinsichtlich der Bankgeschäfte dar, scharfsinnig mögliche Gründe für Änderungen wägend ohne einen überzeugenden zu finden. Dabei fiel auf, wie er den Begriff "Dogmatik" als Synonym für Gesetzgebungstechnik verwendete. Olge Ivanov, dessen gesetzgeberische Arbeit ja lange von der KfW unterstützt worden ist, strich allgemein große Fortschritte des Rechts heraus, warf aber im Detail anhand von Fallkonstellationen Fragen auf, die es zu regeln gelte.

 

Als für das Erbrecht wesentlich stellte Denis Novak die Einführung eines Erbschaftsfonds dar, die unmittelbar darauf heftig von Sergej Budylin mit dem Argument als makaber angegriffen wurde, die russische Rechtsanwendung sei für die umfassenden Arten von Fragen zu wenig erfahren, die in Nachlassfällen eintreten. Budylin wies nicht darauf hin, dass er hauptberuflich Fonds in Niedrigsteuerländern zu gründen scheint. Aber auch nachdem Evgenij Petrow darauf hinwies, auch zu Lebzeiten könnten Güter übertragen werden, wurde der vom Gesetzgeber derzeit aufgegriffene Regelungsbedarf nicht klar. Umso bewegender war Makovskys Diskussionsbeitrag, dass nämlich Erbrecht weniger den Begüterten zu dienen habe, die hinter der Einführung des Erbschaftsfonds vermutet werden, dass aber, um der Masse der Vererbenden dienen zu können, Änderungen sorgfältig bedacht werden müssten.

Anton Asoskov begründete die Reform des Schiedsrechts im Wesentlichen damit, dass russische Gerichte bei der Legalisierung, um den tatsächlich vorkommenden Missbrauch abzuwehren, absurde Begründungen verwendeten. Dass wiederum das organisierte Schiedswesen, wie er detailliert berichtete, die neuen russischen Regeln nicht annimmt, und nun sowohl private als auch Schiedsgerichte auftreten, die mit großen Staatsgesellschaften verbunden sind, verstand Asoskov als Anlass über weitere Regelungen des Schiedsrechts nachzudenken. Der Misserfolg der neuen Regelungen scheint also zum Grund dafür zu werden, dass weitere ähnlich wenig sinnvolle Regelungen eingeführt werden.

Wie wirkungsvoll Fallaufbau sein kann zeigte das Referat von Maria Erokhova über die Folgen eines Immobilienverkaufs mit gefälschten Unterlagen für weitere Geschäfte. Bezeichnend war, dass sich die lebhafte Diskussion an der Frage festbiss, ob der Maßstab für den guten Glauben dadurch beeinflusst wird, dass Nachforschungen über den vorherigen Eigentümer allgemein üblich sind. Es schien also weniger die Perspektive des Gesetzgebers und mehr die ausschlaggebend, die ein Richter einnimmt.

Umständlich wirkten Michail Zerkovnikovs Darstellung der Regelungsmöglichkeiten bei der Forderungsabtretung. Es wurde jedenfalls nicht klar, was eine gesetzliche Regelung des Geschäfts bewirken soll, frühere Diskussionen, etwa im Rahmen der Verbriefung, erwähnte Zerkovnikov nicht. Ähnlich war auch bei der überzeugenden Darstellung der Risikoverteilung beim Versicherungsvertrag von Anna Arkhipova nicht klar, welche gesetzlichen Regelungen dazu beitragen können, dass Informationspflichten und Obliegenheiten besser zur Risikoverminderung in einer Welt genutzt werden können, in denen immer mehr Daten verarbeitet werden können. Details verschiedener Rechtsordnungen stellte Veronika Velichko für das Wohnungseigentum dar.

Insgesamt war wenig von weiterführenden Plänen zu hören. Die Töne gegenüber dem Recht der Gegenwart waren, wie vielleicht nicht anders zu erwarten, kritisch, dabei eher konstatierend und mutlos.

Andrej Egorov leitete das Seminar umsichtig und unterhaltsam. Die Anwesenheit der Älteren war eher spärlich. Prof. Sukhanov etwa war etwa nicht anwesend. Um den wenig zuvor gestorbenen Professor Em wurde getrauert Der Stil der Vorträge der Jüngeren am Nachmittag war erfreulich. Außer Prof. Achim Schramm und Dr. Max Gutbrod waren, soweit ersichtlich, Prof. Dr. William Simons u. Dr. Wim Timmermans die einzigen Ausländer.

von Dr. Max Gutbrod, Moscow Branch of Baker & McKenzie CIS, Limited

Zurück