Gesetz über den Verbraucherkredit

Recht Russland

Am 21. Dezember 2013 hat die Duma das lange erwartete Gesetz "Über den Verbraucherkredit" verabschiedet. Das Gesetz ist erkennbar in Kenntnis der europäischen Verbraucherkreditlinie verfasst worden. Wie diese enthält es vorvertragliche Informationspflichten der Banken, Vorgaben zum notwendigen Vertragsinhalt, darunter eine Formel zur Berechnung der Gesamtbelastung des Schuldners und ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Ebenso geregelt wurden Informationspflichten während des Vertrages und die Frage der Abtretung der Rückzahlungsforderung.

Eingehend behandelt wird zudem das Kündigungsrecht des Darlehensgebers im Fall des Verzugs. Nach Art.14 des Gesetzes entsteht ein Kündigungsrecht erst mit Ablauf von 60 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, während der eine Verletzung vertraglicher Pflichten vorliegen muss. Allerdings wird kein Mindestbetrag verlangt, mit dem der Darlehensschuldner im Rückstand sein muss. Das Gesetz tritt am 1.7.2014 in Kraft.

 

Quelle: Gesetz Nr. 353-FZ  vom 23.12.2013

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