Beschränkung der Beteiligung von Ausländern an russischen Medienunternehmen

Recht Russland

Am 14.10.2014 hat Präsident Putin ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Medien unterzeichnet, das eine Beschränkung von ausländischen Beteiligungen an russischen Medienunternehmen vorsieht.

Gemäß dem Gesetz darf der Anteil des ausländischen Kapitals an russischen Medienunternehmen 20 % nicht übersteigen.

Ausländische natürliche und juristische Personen sowie russische juristische Personen mit ausländischer Beteiligung und russische Staatsbürger, die eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen, dürfen keine Gründer oder Mitglieder der Redaktion von russischen Medienunternehmen sowie keine Rundfunkbetreiber sein. Diese Personen dürfen einzeln oder zusammen nicht über 20 % der Anteile des Stammkapitals des Gründers oder der Redaktion des Medienunternehmens oder des Rundfunkbetreibers besitzen, verwalten oder kontrollieren. Ausnahmen von diesen Regelungen können durch internationale Verträge der Russischen Föderation vorgesehen werden.

Die neuen Regelungen treten am 1.01.2016 in Kraft. Gründungsdokumente sowie das Stammkapital sollen bis zum 1.02.2016 entsprechend geändert werden.

Nach Angaben der russischen Presse werde das neue Gesetz mehr als die Hälfte der russischen Medienunternehmen betreffen. Ein erheblicher Anteil an Medienunternehmen (STS-Media; TV-Sender STS, Domaschnij und Perez) gehört Ausländern, darunter die größten Verlage (Sanoma Independent Media, Conde Nast, Hearst Shkulev Media, Burda). Ausländer sind außerdem an der Zeitschrift "Forbs", dem Radiosender "Echo Moskwy", und den Tageszeitungen "Vedomosti" und "Metro" beteiligt.

Das Gesetz soll auf Initiative der russischen Präsidialverwaltung ausgearbeitet worden sein. Der Sprecher der Staatsduma Sergej Naryschkin hat erklärt, das Gesetz entspreche der internationalen Praxis.

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