Änderungen des Verfahrens über das Zustandekommen eines Sonderinvestitionsvertrages

Recht Russland

Zur Ausführung des föderalen Gesetzes vom 31.12.2014 Nr. 488-FZ „über die Industriepolitik in der Russischen Föderation“ hat die russische Regierung mit Verordnung vom 16.7.2015 Nr. 70836 das Verfahren über den Abschluss von Sonderinvestitionsverträgen geregelt, insbesondere das entsprechende Reglement sowie Musterformulare bestätigt (siehe die Einzelheiten hier).

Mit Verordnung vom 16.12.2017 Nr. 1564 „über die Eintragung von Änderungen in einzelne Akte der Regierung der Russischen Föderation über Fragen betreffend den Sonderinvestitionsvertrag“ hat die russische Regierung die oben genannten Akte teilweise geändert.

Es wurden unter anderem die Anforderungen an die für den Vertragsabschluss erforderlichen Unterlagen des Investors konkretisiert (insbesondere Anforderungen an den Inhalt des Businessplans und des Finanzmodells), die Kompetenzen der zwischenbehördlichen Kommission präzisiert, die bevollmächtigt ist, über Anträge der Investoren über Abschluss der Sonderinvestitionsverträge zu entscheiden.

Außerdem sind die Befugnisse des Energie- und Agrarministeriums betreffend den Abschluss und Ausführung der Sonderinvestitionsverträge genauer bestimmt worden. Das Energieministerium wird Sonderinvestitionsverträge in den Bereichen Erdöl- und Gasraffinerie, Erdöl- und Erdgaschemie, Kohlewirtschaft, Elektroenergie abschließen sowie die Ausführung dieser Verträge kontrollieren. Das Agrarministerium wird Verträge im Bereich der Agrarwirtschaft schließen und kontrollieren.

Er wird ferner präzisiert, wer als Investor Sonderinvestitionsverträge schließen kann.

Die Verordnung tritt am 18.6.2018 in Kraft. Die neuen Regelungen gelten jedoch nicht für das Abschlussverfahren von Verträgen, zu denen das Industrieministerium ein vorläufiges Gutachten betreffend die Möglichkeit des Vertragsabschlusses bereits vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung vorbereitet hatte.

Verordnung vom 16.12.2017 Nr. 1564 (auf Russisch)

Fotoquelle: www.tpp.inform.ru

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