Russische Gerichte unterstützen russische Staatsbahn in Streitigkeit über Sapsan-Reparatur

Recht Russland

Rödl & Partner, Russland

Am 16. Mai 2023 wies das Neunte Arbitrageberufungsgericht (Moskau) die Berufungsklage von Siemens zurück und bestätigte den Beschluss des erstinstanzlichen Gerichts, gemäß dem der deutsche Konzern seine Verpflichtungen gegenüber der RZhD (Russische Eisenbahnen) zur Wartung und Reparatur von „Sapsan“-Hochgeschwindigkeitszügen erfüllen muss.

Im Mai 2022 stellte Siemens die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der russischen Eisenbahngesellschaft ein, kündigte den Vertrag mit der RZhD einseitig und verwies dabei auf höhere Gewalt. Der Konzern wies im Zusammenhang mit der Verhängung eines Verbots der Lieferung und Einfuhr von Fahrzeugen nach Russland bzw. zu deren inländischen Verwendung durch die Europäische Union insbesondere auf die Unmöglichkeit der Wartung von Sapsan-Zügen hin.

Die OAO „RZhD“ stimmte dieser Position des Geschäftspartners nicht zu und reichte Klage gegen die Siemens Mobility GmbH und die OOO Siemens Mobility auf Erklärung der einseitigen Kündigung des Vertrags über die technische Wartung und Reparatur der Hochgeschwindigkeitszüge vom 20. April 2007 für ungültig und auf Verpflichtung der Beklagten zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beim Arbitragegericht der Stadt Moskau ein. Darüber hinaus verlangte der Kläger die Beitreibung einer Geldbuße in Höhe von mehr als 16 Mio. RUB für jeden Tag der Nichterfüllung des Vertrags ab dem Datum des Inkrafttretens des Gerichtsakts vom Beklagten.

Nach der Verhandlung kam das Arbitragegericht der Stadt Moskau zu der Schlussfolgerung, dass die Rechtsvorschriften des Rates der Europäischen Union europäischen Unternehmen die Erfüllung von Verträgen mit russischen Geschäftspartnern, die vor dem 2. März 2022 geschlossen wurden, und die Erbringung von Dienstleistungen zur Wartung und Reparatur der Züge nicht verbieten. In diesem Zusammenhang hat das Gericht den Forderungen der OAO „RZhD“ vollständig stattgegeben und die Berufungsinstanz bestätigte den entsprechenden Beschluss.

Diese Streitigkeit kann als weiteres Beispiel dafür dienen, dass die Verhängung von Sanktionen gegen Russland durch die Gerichte oft nicht als Umstände höherer Gewalt anerkannt wird und entsprechende Bezugnahmen der Streitparteien auf höhere Gewalt durch Gerichte zurückgewiesen werden.

Quelle: Sache Nr. 09AP-12158/2023 (А40-257889/2022)

Fotoquelle: www.zn.ua

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