Venedigkommission: Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes über einen spezialisierten Korruptionsgerichtshof

Osteuropa Recht

Im Oktober 2017 hat sich die Venedig-Kommission des Europarates mit dem Entwurf des Gesetzes über spezialisierte Anti-Korruptionsgerichte beschäftigt. Die Venedig-Kommission begrüßt in ihrem Gutachten das Vorhaben, ein auf Korruptionsfälle spezialisiertes Gericht einzurichten, und stellt die hieran zu knüpfenden Standards dar. Im Hinblick auf den von ukrainischer Seite vorgelegten Entwurf empfiehlt die Kommission, insbesondere die Vorschriften zur Berufungsinstanz zu konkretisieren und die Zuständigkeit in Kassationsverfahren gemäß lenallgmein Regeln dem Obersten Gericht zu übertragen.

Ein zweiter Punkt betrifft das Verfahren der Auswahl der Richter des spezialisierten Gerichtshofes. Hier sollten weitere Besetimmgugen zur Gewährleistungen der Unabhängigkeit der Richter aufgenommen werden.

Am 27.12.2017 wurde ein überarbeiteter Gesetzentwurf in die Oberste Rada eingebracht. Danach soll nunmehr entsprechend den Vorschlägen von der Verabschiedung eines speziellen Gesetzes Abstand genommen und die Vorschriften in das Gesetz über den Gerichtsaufbau und die Status der Richter aufgenommen werden. Weiter wurden gemäß den Vorgaben der Kommission die Vorschriften zur Ernennung der Mitglieder der Auswahlkommission und zur Kassationsinstanz überarbeitet.

Übersetzung des Gesetzentwurfes vom 28.8.2017: http://www.venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-REF(2017)035-e

Stellungnahme der Kommission vom 9.10.2017: http://www.venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD(2017)020-e

Überarbeiteter Gesetzentwurf vom 27.12.2017 (Ukr): http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_1?pf3511=63238

Fotoquelle: www.investigator.org.ua

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