Ukraine: Verabschiedung des Gesetzes über den Gerichtsaufbau und den Status der Richter

Osteuropa Recht

Das Gesetz regelt in je eigenen Abschnitten:

  • die Grundlagen der Organisation der richterlichen Macht (I.),
  • den Gerichtsaufbau (II.),
  • die Richter und Geschworenen (III.),
  • das Verfahren der Richterernennung (IV.),
  • das Qualifikationsniveau der Richter (V.),
  • die Disziplinarverantwortung der Richter (VI.),
  • die Entlassung von Richtern aus dem Amt und die Beendigung ihrer Befugnisse (VII.),
  • die richterliche Selbstverwaltung (VIII.),
  • die Versorgung der Richter (IX.),
  • den Status pensionierter Richter (X.),
  • die organisatorische Gewährleistung der Tätigkeit der Richter (XI.)

 

Das Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem auch die entsprechende Änderung der Verfassung wirksam wird.

 

Text: http://zakon5.rada.gov.ua/laws/show/1402-19

Fotoquelle: www.todey.kz

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