Ukraine: Verabschiedung des Gesetzes über den Gerichtsaufbau und den Status der Richter
Osteuropa
Recht
Das Gesetz regelt in je eigenen Abschnitten:
- die Grundlagen der Organisation der richterlichen Macht (I.),
- den Gerichtsaufbau (II.),
- die Richter und Geschworenen (III.),
- das Verfahren der Richterernennung (IV.),
- das Qualifikationsniveau der Richter (V.),
- die Disziplinarverantwortung der Richter (VI.),
- die Entlassung von Richtern aus dem Amt und die Beendigung ihrer Befugnisse (VII.),
- die richterliche Selbstverwaltung (VIII.),
- die Versorgung der Richter (IX.),
- den Status pensionierter Richter (X.),
- die organisatorische Gewährleistung der Tätigkeit der Richter (XI.)
Das Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem auch die entsprechende Änderung der Verfassung wirksam wird.
Text: http://zakon5.rada.gov.ua/laws/show/1402-19
Fotoquelle: www.todey.kz