Ukraine: Umsetzung von Minsk II

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Im März 2014 hat das Ukrainische Parlament, die Verchowna Rada, mit dem Gesetz über die Besonderheit der örtlichen Selbstverwaltung der Gebiete von Donetzk und Lugansk dies Gebieten sein autonome Status im Rahmen der Verfassung der Ukraine zugestanden. Dabei werden den Organe der Zentralmacht Mitspracherechts beri örtlichen Angelegenheiten eingeräumt, gleichzeitig aber auch die Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung dieser Gebiete festgeschrieben. Die Geltung war jedoch an die Durchführung von Kommunalwahlen unter Aufsicht von Kiew geknüpft, zu denen es nicht mehr gekommen ist. Mit einer Änderung vom 15.3.2015 ist das Gesetz nunmehr dahin gehend geändert worden,  dass seine Geltung von der Durchführung von Wahlen abhängig ist, die der Verfassung der Ukraine und internationalen Standards entsprechen.

Fotoquelle: www.lenta-ua.net

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