Ukraine: Freigabe des Handels mit Grund und Boden voraussichtlich ab 2018

Osteuropa Recht Wirtschaft

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat der Ukraine 2014 die Finanzhilfe i.H.v. insgesamt 17,5 Mrd. Euro versprochen. Im Memorandum über die Zusammenarbeit mit dem IWF hat sich die Ukraine verpflichtet, ihre Wirtschaft zu reformieren. Eine der Verpflichtungen ist die Freigabe des Handels mit Grund und Boden bis Mai 2017.

Das Bodengesetz wurde allerdings noch nicht beschlossen. Nach Einschätzung der Abgeordneten und Experten erfolgt dies voraussichtlich erst Ende 2017. Das Gesetz könnte ab 2018 gelten, weil auch 2018 die Frist des Moratoriums auf den Verkauf von Agrarflächen in der Ukraine abläuft.

Der Regierungschef Wladimir Groisman hat zur geplanten Reform erklärt, dass die Regierung auf die Entwicklung der Farmlandwirtschaft gesetzt habe. An eine Person soll nicht über 200 Hektar verkauft werden dürfen, wobei als Käufer ausschließlich ukrainische natürliche Personen auftreten sollen.

Nach Meinung der Experten handelt es sich um eine Kompromissvariante. Denn die schnelle Ermöglichung des unbegrenzten Verkaufs von Grund und Boden an juristische Personen und Ausländer werde höchstwahrscheinlich zu Unruhen in der Gesellschaft unter dem Motto „Gegen den Ausverkauf der Ukraine“ führen. Die Zulassung juristischer Personen zum Bodenmarkt werde später entsprechend der Entwicklung des Marktes möglich sein. Die Eröffnung des Bodenmarktes für Ausländer - erst in 10-15 Jahren.

Der Preis für Grund und Boden soll durch den Markt bestimmt werden. Nach vorläufigen Einschätzungen könnte der Preis ungefähr von 500 bis zu 5.000 US-Dollar pro Hektar betragen.

Ukrainischen Experten erwarten von der Freigabe des Handels mit Grund und Boden in der Ukraine unter anderen finanzielle Hilfe für Menschen auf dem Land, die durch den Verkauf ihrer Anteile verdienen könnten, die Einführung neuer Technologien und Erwerb moderner Technik durch die neuen Eigentümer, die Verbesserung des Investitionsklimas und die Erhöhung der Haushaltseinkommen, Schaffung neuer Arbeitsplätze. Andererseits könne die größte Gefahr in der Umsetzung des Gesetzes bestehen. Es seien Rechtsverletzungen, die Korruption nicht ausgeschlossen, traditionelle Bauern könnten durch große Investoren verdrängt werden. Das neue Gesetzt solle nach einer Volksaussprache und unter strenger Kontrolle des Staates beschlossen werden.

Bis der Bodenmarkt in der Ukraine funktioniert, werden Agrarflächen weiterhin verpachtet, wobei die Verpachtung wergen niedriger Preise wenig entwickelt ist. Die Pächter sind meistens die einheimischen Farmer.

Nach Angaben des staatlichen Dienstes für Statistik besitzen zurzeit ca. 6,9 Mio. Menschen Anteile an landwirtschaftlichen Flächen. Sie besitzen ca. 27,7 Mio. ha. bzw. 80 % aller ukrainischen Äcker (der Rest ist im Staatseigentum). Der Pachtzins beträgt durchschnittlich 1.000 Griwna für 1 Hektar pro Jahr bzw. umgerechnet 35 Euro. Jeder Anteil beträgt durchschnittlich 4 Hektar.

Fotoquelle: www.lenta-ua.net

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