Überblick über die Rechtsprechung des Obersten Gerichts zu Fragen des intellektuellen Eigentums

Recht Russland

Mit Datum vom 23.September hat das Präsidium des Obersten Gerichts einen umfangreichen Überblick über die gerichtliche Praxis bei Streitigkeiten über den Schutz intellektueller Rechte veröffentlicht.  

Wiedergegeben werden insgesamt 65 Entscheidugen aus den Bereichen Urheber-, Patent- und Markenrecht sowie weitere Urteile zu verfahrensrechtlichen Fragen und zum Schutz von intellektuellen Rechten im Falle einer staatlichen Finanzierung und in Verbindung mit Wahlkämpfen. Auch wenn in Russland die Entscheidungen des Obersten Gerichts nicht bindend sind, so kommt der Aufnahme von Urteilen in einen Überblick der Zuerkennung der Bedeutung im Sinne einer offizielen Auslegung zu.

Darunter finden sich Entscheidungen, in denen u.a. einem Autor ein Anspruch auf Ersatz des moralischen Schadens wegen der Verletzung seiner Autorenrechte versagt wurde (Nr. 1), festgestellt wird, dass der Anspruch wegen Verletzung intellektueller Schutzrechte nicht davon abhängig ist, ob der Verletzter die Rechtswidrigkeit kannte (Nr.7), die Reproduktion veröffentlichter Werke zu professionellen Zwecken ist ohne Erlaubnis des Autors unabhängig von der Schuld des Nutzers unzulässig (Nr. 11), Rechte an Computerprogrammen, die von Arbeitnehmern entwickelt werden, entstehen mangels spezieller Absprachern in der Person des Arbeitgebers ( Nr. 15), Autorenrechte richten sich nach dem Zeitpunkt der Entstehung des Werks (16.), die Beweislast für ein Recht zur Nutzung fremder Werke liegt beim Nutzer (19.), die Eintragung eine Warenzeichens ohne weitere Absicht, diese zu nutzen, stellt für sich genommen keinen Grund für eine vorzeitige Beendigung des Schutzes dar (40.), im Rahmen einer Aufhebungsklage obliegt es dem Kläger,sein Interesse an der Aufhebung der Eintragung des nicht genutzten Warenzeichens dazulegen (41.)         

Fotoquelle: www.hroniki.biz

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