Tagung der Deutsch-Ukrainischen Juristenvereinigung

Osteuropa Recht

Die Deutsch-Ukrainische Juristenvereinigung veranstaltete am 10.10.2017  im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg die Tagung zum Thema „Einfluss des EU-Rechts auf das ukrainische und das deutsche Recht“.

Nach der Ratifizierung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine steht die Ukraine vor der Herausforderung, (weitere) Teile ihres Rechts EU-Standards angleichen zu müssen. Bei der Tagung wurde in vier Runden Tischen erörtert, inwieweit das EU-Recht das nationale Recht Deutschlands und der Ukraine bereits beeinflusst hat und künftig noch weitere beeinflussen wird.

Als Referenten sind deutsche und ukrainische Juristen eingeladen worden. Als Gäste haben sich auch die Teilnehmer des Wortbildungsseminars für ukrainische Rechtsanwälte und Richter angeschlossen, der das Ostinstitut Wismar im Oktober 2017 in den Räumen der Hochschule Wismar für Praktiker aus der Ukraine organisiert hatte.

Im Begrüßungswort hat Generalkonsulin der Ukraine in Hamburg Oksana Tarasyuk erwähnt, dass zwischen der EU und der Ukraine das Assoziierungsabkommen unterzeichnet sowie die Visumsfreiheit für die ukrainischen Bürger eingeführt wurde. Sie hat in diesem Zusammenhang betont, wie es wichtig sei, zu analysieren, inwieweit das ukrainische System dem EU-Standard entspricht und was dafür gemacht werden muss.

Im Runden Tisch „Verfassungsrecht“ hat der Vertreter der Verhowna Rada im ukrainischen Verfassungsgericht Prof. Anatolii Selivanov über die Wirkung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Ukraine erzählt. Das ukrainische Recht sei zwar kein Präzedenzrecht, die Rechtsprechung stelle jedoch den verlängerten Arm des Gesetzgebers dar. Prof. Selivanov betonte auch, dass der Weg der Ukraine zu Europa über das Rechtssystem liege. Das ukrainische Recht müsse geeignet sein, den Beitritt der Ukraine in die EU zu ermöglichen. Der ukrainische Gesetzgeber orientiere sich dabei auf das deutsche Recht.

Anschließend hat Prof. Otto Luchterhandt (ehemals Universität Hamburg) über die Arbeit der mit der Vorbereitung der Verfassungsreform in der Ukraine beauftragten Kommission erzählt, wobei er einige kritische Anmerkung dazu gemacht hat.

Im Runden Tisch „Gerichtsreform“ hat Professor der Nationalen juristischen Yaroslav-Mudry-Universität Boris Poljakov das Wahlverfahren für Richter des neuen Obersten Gerichts der Ukraine geschildert.

Im Runden Tisch „Zivil- und Wirtschaftsrecht“ sowie „Sozialrecht“ haben deutsche Juristen über die Wirkung des EU-Rechts auf das deutsche Wirtschafts-, Insolvenz- und Sozialrecht vorgetragen. Referenten waren Prof. Rainer Wedde aus der Business School Wiesbaden, Rechtsanwältin aus Köln Olga Hartung-Afify und Richter am Sozialgericht Hamburg Dr. Anders Leopold. Die ukrainischen Professoren Olga Beljanevitsch, Mikola Inschin und Michail Savtschin haben dabei über Probleme der Zusammenwirkung des europäischen und ukrainischen Rechts, Anpassung des ukrainischen Rechts an europäische Prinzipien vorgetragen.

Das Programm der Veranstaltung finden Sie hier.

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