Russland dem UNIDROIT-Übereinkommen über internationales Factoring beigetreten

Recht Russland

Präsident Putin hat das Gesetz "Über den Beitritt Russlands dem Übereinkommen über internationales Factoring" unterzeichnet. Das Übereinkommen war am 28.05.1988 in Ottawa geschlossen und ist am 1.1.1995 in Kraft getreten. Es wurde von Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Lettland und Nigeria ratifiziert.

Das Übereinkommen regelt Factoring-Verträge und Forderungsabtretungen und legt insbesondere Rechte und Pflichten der Parteien fest, die sich aus den Factoring-Vereinbarungen ergeben. Factoring-Vertrag definiert das Übereinkommen als einen Vertrag zwischen einem Lieferant und einem Factor, bei dem der Lieferant an den  Factor  Forderungen abtreten kann oder muss, die aus Warenkaufverträgen zwischen dem Lieferanten und und seinen Kunden (Schuldner) entstehen. Der Factor hat mindestens zwei der folgenden Aufgaben zu erfüllen: Finanzierung für den Lieferanten, Buchhaltung bzgl. der Forderungen, Einziehung von Forderungen oder Schutz gegen Nichtzahlung oder verspätete Zahlung der Schuldner.

Laut dem Gesetzgeber erfolgte der Beitritt zum Zwecke der Angleichung der russischen Rechtsnormen in Bezug auf Factoring an die internationalen Standards. Der Beitritt sowie die entsprechende Änderung der russischen Gesetze sollen einen positiven Einfluss auf die Erhöhung des Anteils von Factoring am Bruttoinlandsprodukt Russlands sowie auf die Entwicklung von mittelständischen Unternehmen ausüben. Dies soll außerdem optimale Bedingungen für die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der russischen Banken auf dem Markt der Bankdienstleistungen schaffen.

In Russland fand sich Factoring erst mit der Einführung des zweiten Teils des Zivilgesetzbuches im März 1996.

Fotoquelle: www.77kreditov.ru

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