Klage von Naftogaz Ukraine vor dem Stockholmer Schiedsgericht vorläufig erfolgreich

Osteuropa Recht

Seit dem Jahr 2008 war es bei der Belieferung der Ukraine mit russischem Gas zu erheblichen Störungen kommen, die auf ukrainischer Seite in der Nichtbegleichung offener Rechungen bestanden, auf russischer Seite in der einseitigen Anhebung von Preisen. Im Juni 2014 hatte sich Naftogaz an das Stockholmer Schiedsgericht mit dem Antrag u.a. auf Feststellung der Unwirksamkeit sowohl einer 'Take-or-pay' Klausel als auch einseitiger Preiserhöhungen gewandt. Im gleichen Monat antwortete Gazprom mit einer Gegenklage in Höhe von 47 Mrd US-$ wegen rückständiger Kaufpreiszahlungen. Am 31.5.2017 hat das Stockholmer Schiedsgericht eine vorläufige Entscheidung erlassen.

Nach Auskunft ukrainischer und internationaler Quellen ist das Schiedsgericht im Wesentlichen der Argumentation der ukrainischen Kläger gefolgt. Danach ist sowohl die 'Take-or-pay' Klausel unwirksam als auch das Verbot des Re-exportes. Die Preise hingegen müssten sich nach den allgemein in Europa gültigen richten.

Quelle: Deutsche Wirtschaftsnachrichten

Fotoquelle: www.kochegarka.com.ua

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