EuGMR verurteilt Russland wegen Verstoßes gegen Meinungsfreiheit

Recht Russland

In dem Fall ging es um Bürgerrechtsaktivisten, die wegen eines Verstoßes gegen eine Bestimmung des Ordnungswidrigkeitengesetzbuches zu einer Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 130,.- € verurteilt worden waren. Sie hatten vor Schulen für die Gleichberechtigung von Homosexuellen demonstriert und dabei u.a. auf die hohe Selbstmordrate unter russischen Jugendlichen hingeweisen, die sie mit der Unterdrückung von Homosexualität in Verbindung bringen.  Grundlage des Bußgeldes war eine Bestimmung des Ordnungswidrigkeitenkodexes, der die Verbreitung (Engl: promotion, Russ: пропаганда) von Homosexualität unter Minderjährigen in der Öffentlichkeit sanktioniert.

Die späteren Kläger hatten den nationalen Rechtsweg erschöpft und waren dabei auch von dem russischen Verfassungsgericht abgewiesen worden. Der Europäische Gerichtshof sieht in der Bestimmung eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit, die weder durch den Schutz der öffentlchen Moral, der Gesundheit oder die Rechte Dritter gerechtfertigt werden könne.

Maßgebendes Problem des Falles ist, ob der Schutz der Rechte der Kinder hier einen Eingriff rechtfertigen können. Der Gerichtshof bestätigt das dem Grund nach, kommt aber zu der Auffassung, dass der Begriff der 'Verbreitung' zu unbestimmt sei und in dem konkreten Fall die Kläger lediglich für eine Gleichstellung von Homosexuellen geworben hätten.

The Court reiterates in this context that the Convention does not guarantee the right not to be confronted with opinions that are opposed to one’s own convictions    

In seiner abweichenden Meinung kommt der russische Richter zu einer entgegengesetzten Bewertung. Seiner Auffassung nach rechtfertigen sowohl das Ziel des Schutzes von Minderjährigen als auch das Erziehungsrecht der Eltern eine Beschränkung der Meinungsfreiheit.

Quelle Bayev and others vs. Russia

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