Armenien: Neuwahl des Parlaments

Kaukasus & Zentralasien Politik

Am 2.4.2017 haben in Armenien Parlamentswahlen stattgefunden. Nach Hochrechnungen der zentralen Wahlkommission (nach Auszählung aller Stimmzettel) hat die rechtskonservative Republikanische Partei des Präsidenten Sersch Sargsjan mit 49,17 % der Stimmen die Wahl gewonnen. Auf dem zweiten Platz ist mit 27,35 % der Stimmen der Block „Zarukjan“, der von Gagik Zarukjan, dem Vorsitzenden der Partei „Aufblühendes Armenien“ geführt wird. Die drittstärkste Kraft mit 7,78 % der Stimmen ist der Oppositionsblock „Elk“, der von Nikol Paschinjan, dem Abgeordneten des alten Parlaments geführt wird. Die letzte Partei, die es ins neue Parlament geschafft hat, ist die armenische Revolutionsföderation „Daschnakzutjun“ mit 6,58 der Stimmen. Die anderen politischen Kräfte konnten die 5 % (für Parteien) bzw. 7 %-Hürde (für Parteiblöcke) nicht überwinden. Die Wahlbeteiligung betrug ca. 61 %.

Die Abgeordneten wurden für 5 Jahre ausschließlich nach einem Verhältniswahlsystem gewählt. Das neue Parlament umfasst 105 Sitze. Die Republikanische Partei erhielt 58 Sitze und die absolute Mehrheit, der Block "Zarukjan" - 31 Sitze, der Oppositionsblock "Elk" - 9 Sitze und die Partei "Daschnakzutjun" - 7 Sitze.

Gemäß der Verfassung ist nach der Wahl im Parlament eine stabile Mehrheit erforderlich. Gemäß dem Wahlkodex hat eine Partei bzw. Parteikoalition eine stabile Mehrheit, wenn sie mindestens 54 % der Stimmen bei der Wahl erhalten hat. Anderenfalls kann die Stichwahl stattfinden.

Das waren die ersten Parlamentswahlen nach der Verfassungsänderung, die am 6. Dezember 2015 durch ein Referendum beschlossen wurden. Die Wahlen kennzeichnen den Übergang von einer Präsidial- zu einer Parlamentsrepublik. Endgültig wird der Übergang erst nach Ablauf der Amtszeit des amtierenden Präsidenten Serg Sargasjan im Februar 2018 ausgeführt. Gemäß der neuen Fassung der Verfassung werden die Befugnisse des nächsten Präsidenten ausschließlich repräsentativ sein. Er wird durch das Parlament gewählt. Die Exekutivmacht wird auf den Premierminister übergehen.

Das Verfahren der Ernennung des neuen Premierministers wird bereits nach dieser Parlamentswahl geändert. Den Premierminister wird die stärkste Partei bzw. Parteikoalition im Parlament vorschlagen und bestätigen.

Fotoquelle: www.zn.ua

Zurück